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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Wohngemeinschaft - ein Mitglied, Mieter will aus Mietvertrag raus
Bei einem klar mit einer Wohngemeinschaft abgeschlossenen Mietvertrag kann möglicherweise auch ohne Zustimmung des Vermieters ein Mitbewohner bzw. Mieter aus dem gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag aussteigen.
Mietvertrag besteht mit Wohngemeinschaft - Ausscheiden eines Mieters aus der WG
Hat der Vermieter den Mietvertrag eindeutig mit einer Wohngemeinschaft abgeschlossen, so kann ein Ausscheiden von Bewohnern aus dem Mietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters möglich sein,
- ohne dass der Mietvertrag deswegen gekündigt werden muss.
Ein Vermieter muss im Falle einer klassischen Wohngemeinschaft damit rechnen, dass sich die Mietparteien im Laufe des Mietverhältnisses ändern.
Der Vermieter muss dann den Mietvertrag auf Antrag der anderen Mieter entsprechend ändern und kann hierfür auch keine Gebühren verlangen.
Wohngemeinschaft mit mehreren Hauptmietern - WG-Mitglied will als Mieter ausscheiden
Ist in einem Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern eindeutig bestimmt, dass es sich um einen Mietvertrag über eine Wohngemeinschaft - meist mindestens drei Personen - handelt, dann kann ein Anspruch gegen den Vermieter darauf bestehen, dass einzelne Hauptmieter aus dem Mietvertrag entlassen werden.
Wohngemeinschaft - Austausch, Wechsel der Mieter als Vertragspartner des Vermieters
Schwierig kann es sein, wenn anstelle des ausgeschiedenen Bewohners ein neuer aufgenommen, ein Hauptmieter ausgetauscht werden soll, wenn der Mietvertrag dazu keine ausdrückliche Regelung trifft.
Es kommt dann darauf an, ob konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Vermieter der WG das Recht zur Auswechslung von Mitgliedern geben wollte.
BGH: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung von WG-Mitglied
Ein Vermieter könnte dem Einzug eines neuen WG-Bewohners auch widersprechen, wenn hierfür in der Person ein besonderer Grund gegeben ist - ein besonderer Grund ist auch eine eventuell nicht vorhandene Bonität eines neuen WG-Mitglieds.
Tausch von WG-Mitglied - stehen im Mietvertrag besondere Vereinbarungen?
Für die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die Wohngemeinschaft könnten allerdings mietvertraglich besondere Voraussetzungen vereinbart sein.
- Bei Wohngemeinschaften kommen auch ganz andere Vertragskonstellationen vor.
Es ergeben sich dann auch andere Folgen für die Auswechslung von WG-Mitgliedern:
Wohngemeinschaft - Mitglieder auswechseln, austauschen
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