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Mehrere Mieter schließen Mietvertrag für Wohngemeinschaft

Wollen mehrere Personen eine Wohngemeinschaft gründen, kann für eine Wohnung ein Mietvertrag geschlossen werden, in dem alle Wohngemeinschaftsmitglieder als Mieter aufgeführt sind und mit ihrer Unterschrift gemeinsam Mieter einer Wohnung werden.

Mehrere Mieter mieten Wohnung, bilden Wohngemeinschaft - gemeinsames Handeln

Ein Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern führt dazu, dass grundsätzlich nur alle Mieter gegenüber dem Vermieter der Wohnung gemeinsam handeln können.
Mietwohnung, mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter

Abwesenheit des Mieters einer Wohngemeinschaft - Vollmacht für anderen Mieter

Bei längerer Abwesenheit von einzelnen Mietern sollte gesichert sein, dass ein zuverlässiger Mitbewohner die schriftliche Vollmacht erhält, einen abwesenden Mieter gegenüber dem Vermieter zu vertreten. In der Vollmacht kann ausgeschlossen werden, dass diese auch für die Kündigung des Mietvertrags gilt. Auch abwesende Mieter sollten sicherstellen, dass die Miete laufend bezahlt wird,

Wohngemeinschaft aus mehreren Mietern - Streit und Uneinigkeit

Oft wird zwischen den Wohngemeinschaftsmitgliedern keine weitere Vereinbarung festgehalten, erst recht nicht schriftlich. Das bedeutet dann, dass man bei entstehenden Konflikten nichts in der Hand hat.

  • Es kann kann daher nützlich sein, Grundvereinbarungen, die den Mitgliedern wichtig sind, schriftlich festzuhalten, möglichst mit Unterschrift aller Mitglieder.

Streit in der Wohngemeinschaft - gemeinsamer Mietvertrag soll beendet werden

Kann eine Einigung überhaupt nicht mehr erzielt werden, dann kann eine aus mehreren Mietern bestehende Wohngemeinschaft nur aufgelöst werden, indem alle gemeinschaftlich den Mietvertrag kündigen:
Mehrere Mieter müssen gemeinsam Mietvertrag kündigen

Mehrere Mieter der Wohngemeinschaft - ein Mieter der WG will ausscheiden

In einem Wohngemeinschafts-Mietvertrag sollte geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter als Hauptmieter ausscheiden und durch einen anderen ersetzt werden darf. 

Wurde mit dem Vermieter nichts vereinbart, so kann es schwierig werden, für einen späteren Austausch von WG-Mitgliedern die Zustimmung des Vermieters zu erhalten:
BGH: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung von Mietern.

Ist zum Ausscheiden eines Mieters und WG-Mitglieds nichts geregelt bzw. möchte der Vermieter dies nicht, dann können Vermieter noch Jahre nach dem Auszug einen ausgezogenen Mieter für  Forderungen aus dem Mietvertrag, auch für Mietschulden der übrigen Mieter zur Verantwortung ziehen.
Mehrere Mieter der Wohnung - Haftung gegenüber dem Vermieter



Dominik Schüller, Rechtsanwalt
10719 Berlin
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