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Austausch von Hauptmietern einer Wohngemeinschaft

Ist eine Wohnung an mehrere Hauptmieter vermietet, die dort als Wohngemeinschaft zusammenwohnen, und soll ein WG-Mitglied ausgewechselt werden, muss der Vermieter dann dem Wechsel zustimmen?

Wohngemeinschaft - muss Vermieter Auswechslung von Hauptmietern genehmigen?

Bei den Mietgerichten gibt es unterschiedliche Meinungen dazu, ob der  Vermieter eine solche Auswechslung von Hauptmietern genehmigen muss, ob also die verbleibenden Mieter Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme des neuen Hauptmieters haben.

Außerdem will oft der ausscheidende bisherige Hauptmieter aus dem Mietvertrag entlassen werden.

Austausch von Hauptmietern einer WG - Gerichte entscheiden nach unterschiedlichen Kriterien

Da es keine gesetzliche Regelung zu dieser Frage gibt, entscheiden die Gerichte nach unterschiedlichen Kriterien. Es soll darauf ankommen, ob der ursprüngliche Mietvertrag mit mehreren Studenten abgeschlossen worden ist, ob der Vermieter bzw. die Hausverwaltung in der Vergangenheit die Hauptmieter als WG angesprochen hat, und ob sogar früher einer solchen Auswechslung zugestimmt worden ist.

Weiter ist offen, ob die Mieter ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Auswechslung haben müssen und ob sie dieses dem Vermieter mitteilen müssen.

Austausch von Hauptmietern einer WG - hat der Vermieter Vertragsfreiheit?

Die Vermieter stellen sich häufig auf den Standpunkt, wenn sie jeder Auswechslung von WG-Mitgliedern zustimmen müssten, seien sie "auf ewig" an die Vermietung dieser Wohnung an eine WG gebunden, das verletzte ihre Vertragsfreiheit.

Vermieter hat sich durch zweckbestimmte Vermietung an eine Wohngemeinschaft gebunden 

Das Landgericht Berlin entschied in einem Beschluss vom 19.4.2013 (Az.  65 S 377/12 ), der Vermieter habe sich in einem solchen Fall selbst in seiner Entscheidungsfreiheit gebunden, indem er an eine WG mit voraussichtlich wechselndem Bestand vermietet hatte.
Wohngemeinschaft - handelt es sich mietrechtlich um eine WG? 

Er könne nur noch geltend machen, dass ihm die Aufnahme bestimmter Personen nicht zumutbar sei.

Da hierfür keine Anhaltspunkte mitgeteilt worden waren - insbesondere reichte das Einkommen der neuen WG für die Mietzahlung allemal aus -, müsse der Vermieter der Auswechslung zustimmen.

BGH - Vermieter muss Mieterwechsel in WG nicht einfach zustimmen

  • Der Bundesgerichtshof hat später entschieden, es müsse sehr konkrete Anhaltspunkte geben, damit der Vermieter verpflichtet ist, einer Auswechslung von Hauptmietern zuzustimmen, wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.

BGH: Vermieter muss Auswechslung von Hauptmieter nicht zustimmen

Spätere Auswechslung, Austausch von WG-Mitgliedern bereits im Mietvertrag regeln

Wenn die Möglichkeit dazu besteht, ist der sicherste Weg für eine WG der, mit dem Vermieter vertraglich zu vereinbaren, wie in künftigen Fällen verfahren werden soll, wenn die Auswechslung von WG-Mitgliedern Thema wird. Es ist sonst keineswegs sicher, dass man im späteren Streitfall als Mieter den Wunsch durchsetzen kann, dass ein WG-Mitglied entlassen und ein neues aufgenommen wird.


Redaktion


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