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Vermieter einer Wohnung will Verwaltungskostenpauschale

Verwaltungskosten einer Wohnung sind in aller Regel vom Vermieter, nicht von Mietern zu zahlen.

Monatliche Verwaltungskostenpauschale wird zusätzlich zur Miete verlangt

Ein Vermieter hatte im Mietvertrag in einer Klausel festgelegt, dass der Mieter neben der Miete eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von monatlich 34,38 € zahlen sollte.
Der Mieter zahlte die Beträge unter Vorbehalt und verlangte dann die Rückzahlung.
Das Amtsgericht wies die Klage des Mieters auf Rückzahlung zunächst ab, aber beim Landgericht hatte der Mieter Erfolg.

Regelung im Mietvertrag der Wohnung zur Zahlung von Verwaltungskosten

Vermieter haben kein Recht im Mietvertrag die Zahlung von Verwaltungskosten zu verlangen, auch nicht über die Vereinbarung einer Verwaltungskostenpauschale.

Landgericht Berlin - Mieter muss keine Verwaltungskosten zahlen

Das entschied das Landgericht Berlin am 12.10.2017 (Az. 67 S 196/17)

Das Landgericht wies darauf hin, dass nach dem Gesetz neben der Miete nur Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden können, und das Gesetz auch abweichende Vertragsregelungen nicht zulässt.

Verwaltungskosten dürfen Vermieter auch nicht über die Betriebskostenabrechnung verlangen

Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten, die Mieter zahlen müssen:
Betriebskostenabrechnung - Verwaltungskosten keine Betriebskosten 

Das betrifft auch Verwaltungskosten im Rahmen eines Mieterwechsels:
Verwaltungskosten für Mieterwechsel - nicht vom Mieter zu zahlen 

  • Da Verwaltungskosten nicht zu den Betriebskosten gehören, war die Vereinbarung im Mietvertrag unwirksam, der Vermieter musste die gezahlten Beträge zurückzahlen.

Redaktion


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