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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskosten der Wohnung - Wartungskosten Rauchabzug
Kosten für die Prüfung und Wartung eines im Haus vorhandenen Rauchabzugs können möglicherweise als Betriebskosten der Wohnung auf die Mieter umgelegt werden.
Betriebskosten der Mietwohnung - Vereinbarung im Mietvertrag
Meist ist im Mietvertrag einer Wohnung vereinbart, dass die Mieter die Betriebskosten tragen müssen.
Es dürfen dann alle Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, die in der Betriebskostenverordnung einzeln aufgeführt sind.
- Kosten einer Rauchabzugsanlage stehen nicht in der Liste der Betriebskostenverordnung.
Wartungskosten für einen Rauchabzug können sonstige Betriebskosten sein
Die Kosten können aber "Sonstige Betriebskosten" im Sinne der Betriebskostenverordnung, § 2 Nr. 17, sein.
- Dies ist aber nur der Fall, wenn es hierzu eine gesonderte Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter gibt.
Dass heißt, es müsste im Mietvertrag unter "Sonstige Betriebskosten" ausdrücklich stehen "Wartung der Rauchabzugsanlage".
Vereinbarung im Mietvertrag der Wohnung zu entstehenden Wartungskosten für Rauchabzug
"Sonstige Betriebskosten" können nach Ansicht vieler Gerichte nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die einzelne Betriebskostenart, hier die Wartung der Rauchabzugsanlage, ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt ist.
Betriebskostenabrechnung - Sonstige Betriebskosten der Mietwohnung.
- Sind unter "Sonstige Betriebskosten" Wartungskosten für den Rauchabzug als umlegbare Betriebskosten vereinbart, dann ist die Kostenbelastung für die Wartung als Betriebskosten möglich.
kann sich lohnen, durch eine Belegeinsicht genau zu prüfen, ob wirklich nur Wartungskosten für den Rauchabzug umgelegt worden sind - manchmal werden in dieser Position unzulässig Instandhaltungskosten abgerechnet.
Betriebskostenabrechnung Wohnung - welche Kosten sind zu zahlen?
Kosten der Wartung von Rauchabzugsanlagen in Betriebskostenabrechnungen für Wohnungen
Im Rahmen der regelmäßigen jährlichen Wartung wird in der Regel nur die Funktionsfähigkeit und die Betriebssicherheit geprüft.
- Stellt sich heraus, dass die Anlage technisch nicht in Ordnung ist, und müssen Reparaturen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen zur Herstellung der Funktionsfähigkeit ausgeführt werden:
Kosten für Reparaturen sind keine umlagefähigen Betriebskosten.
Reparaturkosten Rauchabzugsanlage - keine vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten
Das hat dann Konsequenzen für die Abrechnung:
- Kosten für Instandsetzungen zur Herstellung der Funktionsfähigkeit, müssen aus einer Wartungsrechnung herausgerechnet werden.
Belegeinsicht, Zurückbehaltungsrecht, Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung
Endet die Abrechnung mit einer Nachzahlungsforderung, und haben Sie Belegeinsicht gefordert, dann haben Sie das Recht, die Nachzahlung jedenfalls teilweise zurückzubehalten, solange, bis Ihnen vollständige Belegeinsicht gewährt wurde. Dann allerdings muss ggf. rasch bezahlt werden.
Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung der Vermieterseite mitteilen und auch nachweisen können, dass diese Ihr Schreiben erhalten hat.
Betriebskostenabrechnung prüfen - Gründe für den Widerspruch.
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Redaktion
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