​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Betriebskosten der Wohnung - Wartungskosten Rauchabzug
Kosten für die Prüfung und Wartung eines im Haus vorhandenen Rauchabzugs können möglicherweise als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Wartungskosten für einen Rauchabzug können sonstige Betriebskosten sein
Die Kosten können "Sonstige Betriebskosten" im Sinne der Betriebskostenverordnung, § 2 Nr. 17, sein.
- Dies aber nur, wenn es hierzu eine gesonderte Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter gibt.
Vereinbarung im Mietvertrag der Wohnung zu entstehenden Wartungskosten für Rauchabzug
"Sonstige Betriebskosten" können nach Ansicht vieler Gerichte nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die einzelne Betriebskostenart, hier die Wartung der Rauchabzugsanlage, ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt ist.
Betriebskostenabrechnung - Sonstige Betriebskosten der Mietwohnung
Es handelt sich eindeutig um Betriebskosten, wenn im Mietvertrag Wartungskosten für den Rauchabzug als umlegbare Betriebskosten vereinbart ist.
Kosten der Wartung von Rauchabzugsanlagen in Betriebskostenabrechnungen für Wohnungen
Im Rahmen der regelmäßigen jährlichen Wartung wird in der Regel nur die Funktionsfähigkeit und die Betriebssicherheit geprüft.
- Stellt sich heraus, dass die Anlage technisch nicht in Ordnung ist, und müssen Reparaturen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen zur Herstellung der Funktionsfähigkeit ausgeführt werden: Kosten für Reparaturen sind keine umlagefähigen Betriebskosten.
Reparaturkosten Rauchabzugsanlage - keine vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten
- Kosten für Instandsetzungen zur Herstellung der Funktionsfähigkeit, müssen aus einer Wartungsrechnung herausgerechnet werden.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: