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Betriebskostenabrechnung - geordnete Belege für Prüfung
Legt der Vermieter die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung für die Prüfung in ungeordneter Form vor, so können Mieter ihr Recht zur Prüfung der Abrechnung nicht wahrnehmen. Welche Folge entsteht daraus?
Prüfung der Unterlagen für Betriebskostenabrechnung - Abrechnung muss nachvollziehbar sein
Eine Betriebskostenabrechnung muss für Mieter nachvollziehbar sein - Mieter müssen für die Durchführung der Prüfung der Abrechnung geordnete Unterlagen erhalten, durch die sie in die Lage versetzt werden, die Abrechnung nachzuvollziehen, § 259 Abs. 1 BGB.
Betriebskostenabrechnung - Belege für Widerspruch einsehen, prüfen.
Prüfung der Betriebskostenabrechnung nicht möglich - kann Vermieter Nachzahlung fordern?
Mieter können verlangen, dass die zu einer Betriebskostenabrechnung gehörenden Belege vollständig vorgelegt werden, dazu gehören auch Zahlungsbelege und soweit erforderlich auch Verträge.
- Solange der Vermieter auf entsprechende Aufforderung der Mieter die Belege nicht vorlegt, wird eine vom Vermieter geforderte Betriebskostennachzahlung nicht fällig.
Mieter haben ein Zurückbehaltungsrecht, müssen die Nachzahlung nicht leisten, solange die Belege nicht vorgelegt sind.
Betriebskostenabrechnung - Prüfung der Unterlagen nicht möglich.
Vermieter legt die Belege zur Betriebskostenabrechnung in unübersichtlicher Form vor
Legt der Vermieter zwar Belege und Unterlagen vor, aber völlig ungeordnet, dann kann das dazu führen, dass für Mieter eine Prüfung der Betriebskostenabrechnung nicht möglich ist, denn oftmals ist aus Belegen gar nicht zu ersehen, zu welcher Betriebskostenposition der Abrechnung sie gehören.
Im Streitfall ist nicht einfach zu beweisen, in welchem Zustand, welcher Unordnung die Belege vorgelegt oder zugesandt wurden - ein Zeuge und auch Fotos können hilfreich sein.
Betriebskostenabrechnung Wohnung - formelle Anforderungen.
Legen Vermieter die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung in keiner für die Prüfung geeigneten Form vor, so können Mieter keine Prüfung der Betriebskostenabrechnung vornehmen und sind nicht verpflichtet, die Betriebskostennachzahlung zu leisten. Sie haben deswegen ein Zurückbehaltungsrecht.
Zurückbehaltungsrecht für Nachzahlung - unordentliche Belege der Betriebskostenabrechnung
Aus dem Zurückbehaltungsrecht ergibt sich für Mieter aber nur ein eingeschränktes Recht, die Betriebskostennachzahlung zu verweigern:
- Legt der Vermieter im weiteren Verlauf doch alle Belege in ordentlicher, geordneter Form vor, und ergeben sich keine inhaltlichen Einwände aus den Belegen, dann müssen Mieter umgehend die Nachzahlungsforderung bezahlen.
Das gilt sogar dann, wenn der Vermieter erst in einem laufenden Prozess die Belege geordnet und vollständig vorlegt.
Ungeordnete Belege bei Prüfung der Betriebskostenabrechnung der Wohnung
Das AG Münster, Urteil vom 25.10.2023 , Az. 38 C 1947/22 prüfte einen solchen Fall: Der Vermieter legte Belege in völlig ungeordneter Form vor, besserte das selbst während des Prozesses nicht nach.
Das Amtsgericht entschied, das Recht der Mieter auf Prüfung der Abrechnung und der Belege umfasse gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen in geordneter Form, damit Mieter die Prüfung durchführen können.
Werden Mietern ungeordnete Unterlagen für die Prüfung der Betriebskostenabrechnung vorgelegt, so sei es nicht die Aufgabe des Mieters, die vorgelegten Belege zu ordnen, denn aus den vom Vermieter vorgelegten Unterlagen müssten sich für Mieter die Zusammenhänge für in Rechnung gestellte Leistungen aus fortlaufenden Verträgen ergeben.
Belege zur Betriebskostenabrechnung sollen thematisch und zeitlich geordnet sein
Für die Beurteilung der möglichen Prüfung einer Betriebskostenabrechnung, so das Amtsgericht, sei auf einen juristisch und betriebswirtschaftlich ungeschulten Mieter abzustellen - daher müssten die Abrechnungsbelege übersichtlich geordnet sein, damit Mieter ihr Recht zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung wahrnehmen können. Das Gericht: Es bedürfte einer Zusammenstellung (der Unterlagen), welche die einzelnen Rechnungsposten klar voneinander abgrenzt und eine thematische sowie chronologische Sortierung aufweist.
Fehle es an Belegen, so müsse der Vermieter für jeden Beleg einzeln darlegen, warum er diese nicht vorlegen kann.
Das Amtsgericht wies die Klage des Vermieters auf Nachzahlung der Betriebskosten vollständig ab.
Ungeordnete Belege zur Prüfung einer Betriebskostenabrechnung
Es spricht viel für die Ansicht des Amtsgerichts, dass die Belege vom Vermieter thematisch und zeitlich sortiert vorgelegt werden müssen. Das kann aber auch von der Zahl und der Art der Belege abhängig sein. Es ist schwer abzuschätzen, welches Maß an Unordnung das jeweils zuständige Gericht noch als zumutbar akzeptiert.
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Belege fehlen, was tun?
Betriebskostenabrechnung prüfen – Zahlungsbelege, Kontoauszüge.
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