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Angefragter Suchbegriff: Rauchabzug

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Kosten für die Prüfung und Wartung eines im Haus vorhandenen Rauchabzugs können möglicherweise als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Wartungskosten für einen Rauchabzug können sonstige Betriebskosten sein Die Kosten können "

Betriebskosten, die nicht ausdrücklich in den Betriebskostenverordnungen aufgeführt sind, nennt man Sonstige Betriebskosten. Wenn im Mietvertrag  - oder einer späteren Änderung - vereinbart wird, dass der Mieter die Betriebskosten tragen