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Betriebskostenabrechnung - sonstige Betriebskosten der Wohnung 

Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten für die Wohnung zu zahlen hat, dann können gemäß dem Bundesgerichtshof alle Betriebskosten auf die Mieter anteilig umgelegt werden, die in der Zweiten Berechnungsverordnung oder der Betriebskostenverordnung ausdrücklich aufgeführt sind. 

Sonstige Betriebskosten - Kosten, die in Betriebskostenverordnungen nicht genannt sind

Es ist durchaus häufig, dass im einzelnen Mietshaus, oder einer Wohnanlage auch Betriebskosten vorkommen, die in der Liste der Verordnungen, der Zweiten Berechnungsverordnung oder der Betriebskostenverordnung nicht ausdrücklich genannt sind. 

  • Dafür ist der Begriff "Sonstige Betriebskosten" angelegt.

Sonstige Betriebskosten zahlen steht im Mietvertrag - einfacher Hinweis reicht nicht

Der einfache Hinweis im Mietvertrag, dass auch die sonstigen Betriebskosten vom Mieter zu zahlen sind, genügt nicht für das Auslösen einer Zahlungspflicht solcher Kosten - steht in der Betriebskostenabrechnung pauschal ein Betrag unter der Position "Sonstige Betribskosten", dann kann es sich lohnen, die Zusammensetzung zu prüfen

  • Sonstige Betriebskosten müssen in der Regel im Einzelnen dem Mieter benannt sein und sie müssen regelmäßig wiederkehrend, laufend auftreten. 
Hinweis


Fehlt die ausdrückliche Vereinbarung über die jeweilige Betriebskostenart, die der Mieter als sonstige Betriebskosten zahlen soll, dann sind solche Kosten nicht als Betriebskosten vom Mieter zu zahlen.

Sonstige Betriebskosten für Mietwohnung - Vereinbarung über Zahlung mit Mietern

Die Kosten der Abrechnungsposition "Sonstige Betriebskosten" müssen Mieter nur dann zahlen, wenn solche ganz ausdrücklich im Mietvertrag - oder im Rahmen einer späteren Änderung des Mietvertrags - als umlegbare Betriebskosten im Einzelnen aufgeführt, vereinbart sind.

Beispiele für sonstige Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung

Informationen zu "Sonstigen Betriebskosten" finden Sie unter den nachstehenden Hinweisen in den jeweiligen Beiträgen.

Als "Sonstige Betriebskosten" kommen z.B. vor:

Wartungskosten für Rauchmelder als sonstige Betriebskosten

Rauchmelder Mietwohnung - Wartungskosten als Betriebskosten

Wartungskosten eines Rauchabzugs als sonstige Betriebskosten
Wartungskosten für Rauchabzug im Haus 

Wartungskosten für Feuerlöscher als Betriebskosten

Betriebskosten für die Wartung von Feuerlöschern zahlen? 

Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen können Betriebskosten sein 

Prüfung von Gasleitungen auf Dichtheit

Reinigung von Rollläden als Kosten der Betriebskostenabrechnung

Kosten für die Reinigung von Rollläden als Betriebskosten

Beseitigung von Graffiti als Betriebskosten in der Abrechnung

Kosten der Graffitibeseitigung als Betriebskosten

Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten

Betriebskosten Dachrinnenreinigung - vom Mieter zu zahlen?

Reinigungskosten für Fußmatten

Mietkosten für Fußmatten - meist keine Betriebskosten für Wohnung 

Überprüfung der elektrischen Anlage der Mietwohnung

Sonstige Betriebskosten Mietwohnung - Prüfung Elektroanlage 

  • Reinigung, Spülung von Abwasseranlagen, Abflussrohren
  • Reinigung von Lichtschächten
  • Wartungskosten für Wasserenthärtungsanlage
  • Wartung / Spülung einer Fußbodenheizung
  • Wartung des Blitzableiters

 usw.

Hinweis


Hat der Vermieter im Mietvertrag Verwaltungskosten als sonstige Betriebskosten aufgeführt, dann wären solche nicht zu zahlen, da Verwaltungskosten immer Kosten des Vermieters sind: 
Betriebskostenabrechnung - Verwaltungskosten keine Betriebskosten



Redaktion


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