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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskostenabrechnung - Kosten Öltankhaftpflichtversicherung
Mieter müssen im Rahmen der Bewirtschaftung eines Gebäudes die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung bezahlen, wenn die Umlage von Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist, aber eine Öltankhaftpflichtversicherung muss nicht gezahlt werden, wenn die Art der Heizung z.B. umgestellt wurde.
Haftpflichtversicherungen zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten
Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, die als Schutz gegen die Folgen von Schäden durch Wasser, Feuer, Sturm vom Vermieter abgeschlossen wurden, dürfen als Betriebskosten umgelegt werden.
Betriebskostenabrechnung - Betriebskosten für Versicherungen.
Öltankhaftpflichtversicherung in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen decken das Risiko von Bodenverunreinigungen bzw. Trinkwasserverunreinigungen ab, das der Hauseigentümer verschuldensunabhängig trägt.
- Die Haftpflichtversicherung für einen Öltank zählt daher zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Die Versicherungskosten für eine unterirdische Öllagerung mit Erdtank, z.B. 20.000 Liter für ein Mehrfamilienhaus, reichen bis ca. 300 Euro pro Jahr.
Separate Öltankversicherung - Abrechnung in der Heizkostenabrechnung
Wurde eine separate Öltankversicherung abgeschlossen, besteht der Öltank tatsächlich noch, dann gehören diese Versicherungskosten in die Heizkostenabrechnung.
Denn für die Abrechnung von Kosten, die ausschließlich den Kosten für Raumwärme (und ggf. kombiniert Warmwasser) zuzuorden sind, gelten die besonderen Regeln der Heizkostenverordnung.
Kosten der Öltankhaftpflichtversicherung können in der Gebäudeversicherung enthalten sein
Die Öltankhaftpflichtversicherung kann bzw. ist oftmals in der Gebäudehaftpflichtversicherung enthalten. Sie wird dann in einer Betriebskostenabrechnung nicht gesondert aufgeführt, sondern wird über die Prämienzahlung für die Gebäudehaftpflichtversicherung gezahlt und abgerechnet.
Kosten Öltankhaftpflichtversicherung als Versicherungskosten in der Betriebskostenabrechnung
Die Kosten dieser Versicherung sind dann nicht über die Heizkostenabrechnung zu belasten, sondern sind bei den "kalten Betriebskosten" in der Betriebskostenabrechnung als Versicherungskosten auszuweisen.
Betriebskostenabrechnung - welche Kosten können enthalten sein?
Versicherungskosten für eine Öltankhaftpflichtversicherung als Betriebskosten sparen
In den letzten Jahren wurden viele Ölheizungen auf Gasheizungen, oder auf eine andere Heizungsart umgestellt.
- Gibt es keinen Öltank mehr, dann entfällt dieses Schadensrisiko.
- Es kann also möglich sein, dass wegen Wegfalls der Versicherung für Öltankschäden eine Einsparung bei den Versicherungskosten erzielbar ist.
Wurde eine gesonderte Öltankhaftpflichtversicherung abgeschlossen, so kann diese vom Vermieter einfach gekündigt werden. Wird sie aufrechterhalten, so ist das ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Redaktion
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