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Mietausfallversicherung als Betriebskosten der Wohnung
Zu den umlegbaren Betriebskosten gehören als Versicherungskosten auch die Kosten einer Versicherung gegen Mietausfall, der durch Schäden entsteht, so der Bundesgerichtshof.
Versicherung gegen Mietausfall als Betriebskosten - Bestandteil der Gebäudeversicherung
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten trägt, gehören dazu auch Versicherungskosten des Vermieters für seine vermietete Immobilie.
Eigentümer, Vermieter können in der Gebäudeversicherung auch eine Versicherung gegen Mietausfall abschließen, der durch etwaige Schäden eintritt.
Es wurde bezweifelt, dass Kosten einer derartigen Versicherung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.
Urteil Bundesgerichtshof - Versicherungskosten für Mietausfall als Betriebskosten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies nun mit Urteil vom 6.6.2018 (Az. VIII ZR 38/17) zugunsten der Vermieter entschieden.
- Umlegbar seien alle Sach- (und Haftpflicht-) Versicherungen, die dem Schutz des Gebäudes, seiner Bewohner und Besucher dienen.
Es sei schon lange üblich, dass derartige Versicherungen auch den (vom Vermieter unverschuldeten), aus einem Sachschaden resultierenden Mietausfall abdecken, daher seien diese Kosten auch umlegbar.
Außerdem könne jedem Mieter diese Versicherung zugute kommen, wenn er selbst durch einfache Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht, und infolge des Schadens andere Mieter die Miete nicht oder nur eingeschränkt zahlen müssen.
Eine Mietausfallversicherung kann nicht immer als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden
Eine Mietausfallversicherung aber nicht immer als Betriebskosten umlegbar:
Nicht umlegbar ist nach Ansicht des BGH eine Mietausfallversicherung, die ohne einen Schadenfall Mietausfälle absichern soll, etwa weil ein Mieter nicht zahlt, nicht zahlen kann, oder Wohnraum leersteht.
Redaktion
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