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Anspruch für Mieter auf einen Hausschlüssel für Pflegedienst
Mieter haben durchaus gegenüber dem Vermieter einen durchsetzbaren Anspruch auf die Aushändigung eines Hausschlüssels für den Pflegedienst.
Vermieter verweigert die Herausgabe eines weiteren Hausschlüssels für Pflegedienst
Eine Mieterin benötigte einen weiteren Hausschlüssel, damit ihr Pflegedienst auf einfache Art und Weise Zutritt zum Haus bekommen könne.
Sie wendete sich an ihren Vermieter, damit dieser ihr einen Schlüssel zur Verfügung stelle.
- Der Vermieter verweigerte sich, lehnte den Wunsch seiner alleinstehenden Mieterin nach einem zusätzlichen Hausschlüssel ab.
- Dies obwohl die Mieterin bereit war, die Kosten für einen weiteren Schlüssel im Rahmen der Schlüsselanfertigung zu übernehmen.
Mieterin klagt gegen den Vermieter auf die Herausgabe eines zusätzlichen Hausschlüssels
Die Mieterin ließ sich dadurch nicht beirren, sondern verklagte den Vermieter auf die Herausgabe eines weiteren Hausschlüssels, weil sie auf den Pflegedienst angewiesen sei.
Weiterer Hausschlüssel für Pflegedienst - Gericht verurteilt Vermieter auf Aushändigung
Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Az. 210 C 147/13) verurteilt den Vermieter auf die Aushändigung eines weiteren Hausschlüssels.
Die Klägerin habe in Anbetracht ihres hohen Alters und der bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Recht auf Anfertigung eines weiteren Schlüssels.
- Entgegen der Auffassung des Vermieters musste der Vermieter auch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
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