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Umzug in Pflegeheim - muss Sozialamt Miete für alte Wohnung zahlen?

Ist für Mieter der Umzug in ein Pflegeheim erforderlich, dann muss das das Sozialamt für die bisherige Mietwohnung die Mietzahlung für die Kündigungsfrist übernehmen, wenn die pflegebedürftige Person nicht selbst diese Kosten tragen kann.

Wegen des Umzugs in ein Pflegeheim kann die Wohnung nicht fristlos gekündigt werden

Der Umzug des Mieters, einer Mieterin in ein Pflegeheim berechtigt nicht zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Mietvertrags gegenüber dem Vermieter: 
Umzug in Pflegeheim - fristlose Kündigung der Wohnung durch Mieter

Umzug in ein Pflegeheim - Miete ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen

Die Kosten für die alte Wohnung müssen daher bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (regelmäßig 3 Monate) weiter gezahlt werden. Weitere Einzelheiten:
Kündigung Mietwohnung wegen Krankheit, Umzug in Pflegeheim 

Umzug in Pflegeheim - Zahlung der Miete für frühere Wohnung durch Sozialamt 

Kann der Mieter die Kosten für das Pflegeheim und die laufende Miete für die alte Wohnung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, dann hat das Sozialamt für diese doppelten Aufwendungen einzuspringen. 

  • Dies jedenfalls dann, wenn der Mieter (oder seine Angehörigen / ein Betreuer) alles getan hat, um die Kosten für die alte Wohnung so gering wie möglich zu halten. 
  • Zu den Anforderungen für Betroffene gehört auch, dass mit dem Vermieter eine Lösung zur Abkürzung der Kündigungsfrist versucht wurde.  

Zahlung von Kosten des Umzugs in das Pflegeheim als Mietaufwendungen

Zu den Mietaufwendungen gehören auch die Kosten des Umzuges, die Kosten für die Räumung der Wohnung und damit auch anfallende Entsorgungskosten. 

Betroffene sollten sich rechtzeitig nach den Voraussetzungen beim Sozialamt (auch bei der Pflegekasse) für eine Kostenübernahme von Umzugskosten erkundigen, den Antrag stellen. 

  • Die Ãœbernahme von angemessenen Umzugskosten bzw. die Zustimmung zur Kostentragung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist, weil man z.B. nicht mehr allein in der Wohnung leben kann. 
Frauke Roßmann, Rechtsanwältin
10967 Berlin
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