Suchergebnis
Angefragter Suchbegriff: Hausstand
Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:
Mieter dürfen Pflegepersonen auch ohne Erlaubnis des Vermieters in Ihre Wohnung aufnehmen, wenn sie krank und pflegebedürftig, bzw. ein Mitglied des Haushalts, z.B. ein Angehöriger Pflege benötigt. Pflege und Betreuung in der
Familienangehörige eines Mieters sind grundsätzlich nur Vertragspartner des Vermieters, wenn dies eindeutig aus dem Vertragsverhältnis hervorgeht. Ehegatten, Lebenspartner als Mieter, Mitmieter der Mietwohnung Bei Ehegatten oder
Nahe Familienangehörige dürfen Sie auch ohne Erlaubnis des Vermieters in Ihre Wohnung aufnehmen, einziehen lassen. Sie benötigen daher keine Erlaubnis für Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), für Kinder
Eine fristlose Kündigung des Untermietvertrages ist sowohl für Hauptmieter als auch für Untermieter möglich, um das Untermietverhältnis möglichst umgehend zu beenden. Es kann vorkommen, dass in einem Untermietverhältnis derart massive



