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Angefragter Suchbegriff: hausstand

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Wenn Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner sich scheiden lassen, dann stellt sich die Frage, was wird in einem solchen Fall mit der bisher gemeinschaftlich genutzten Wohnung. Scheidung - Es ist nicht entscheidend, wer den Mietvertrag

Familienangehörige eines Mieters sind grundsätzlich nur Vertragspartner des Vermieters, wenn dies eindeutig aus dem Vertragsverhältnis hervorgeht. Ehegatten, Lebenspartner als Mieter, Mitmieter der Mietwohnung Bei Ehegatten oder

Nahe Familienangehörige dürfen Sie auch ohne Erlaubnis des Vermieters in Ihre Wohnung aufnehmen, einziehen lassen. Sie benötigen daher keine Erlaubnis für Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), für Kinder