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Angefragter Suchbegriff: hausstand

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Mieter dürfen Pflegepersonen auch ohne Erlaubnis des Vermieters in Ihre Wohnung aufnehmen, wenn sie krank und pflegebedürftig, bzw. ein Mitglied des Haushalts, z.B. ein Angehöriger Pflege benötigt. Pflege und Betreuung in der

Wer seine Wohnung untervermieten möchte, benötigt grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters - der Mieter kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die Erlaubnis beantragen:  Untervermietung - Erlaubnis vom