Logo

Zusammenziehen - Vermieter reagiert nicht, keine Genehmigung

Was ist, wenn der Vermieter über die Absicht der Gründung einer Lebensgemeinschaft in der Mietwohnung informiert wurde, die Erlaubnis für ein Zusammenziehen mit dem Partner, der Partnerin, der Freundin, dem Freund angefragt ist, aber der Vermieter reagiert nicht?

Vermieter reagiert nicht - stillschweigende Zustimmung des Vermieters für Zusammenziehen?

Wurde für die Genehmigung auch eine ausreichend bemessene Frist gesetzt, so könnte man davon ausgehen, dass der Vermieter die Genehmigung zum Zusammenziehen stillschweigend erteilt hat.

  • Auf eine stillschweigende Erteilung der Erlaubnis des Vermieters darf man sich nicht verlassen -
    die stillschweigende Erlaubnis gibt es nicht.

​​​​​​​Für Mieter besteht ein Anspruch für die Erlaubnis des Zusammenziehens

  • Wurde die Erlaubnis zum Zusammenziehen mit dem Freund, der Freundin nicht beim Vermieter beantragt, dann kann sich der Vermieter sehr selten mit einer Kündigung des Mietvertrags aus diesem Grund durchsetzen.

Dies ist zwar eine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten seitens des Mieters, aber Gerichte sehen das meist nicht als Kündigungsgrund.

Dies deshalb, weil der Anspruch auf die Genehmigung besteht. Die Genehmigung kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Vermieter verweigert werden, wie z.B. die Wohnung ist zu klein, die Person des Einziehenden ist für den Vermieter unzumutbar.
Weitere Hinweise:
Freundin, Freund soll in Mietwohnung einziehen - Vermieter informieren 

  • Besser ist es aber immer, mit einer Erlaubnis auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.

Erlaubnis für das Einziehen des Partners, der Partnerin wurde vom Vermieter nicht erteilt

Zunächst sollten Mieter sicher beweisen können, 

Können Sie sich nicht sicher sein - um auf der sicheren Seite zu sein: Schreiben Sie einen zweiten Brief, wiederholen Sie den Antrag.
Achten Sie sehr genau darauf, dass Sie sicher beweisen können, dass der Vermieter dieses Schreiben erhält.

  • Verweisen Sie in Ihrem zweiten Schreiben auf Ihren schon zuvor übersandten Brief (legen Sie diesen ggf. nochmals in Kopie bei).
    Setzen Sie eine kurze Frist von einer Woche (mit Datum), in der Ihr Vermieter die Erlaubnis erteilen soll. 
  • Erfolgt auch dann keine Reaktion, so ist zu überlegen, wenn Sie Ihren Partner ohne die Genehmigung des Vermieters in Ihre Wohnung einziehen lassen, eventuell den Vermieter auf Erteilung der Erlaubnis zu verklagen.
    Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten, wie Sie in Ihrem Fall vorgehen sollten.

Der Vermieter schreibt, dass er die Erlaubnis zum Zusammenziehen nicht erteilt

Verweigert Ihr Vermieter die Erlaubnis, nennt einen nicht nachvollziehbaren Grund, dann lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten.

Die Erlaubnis kann der Vermieter nur ganz selten verweigern:
Freund, Freundin soll einziehen - Erlaubnis vom Vermieter

In einem solchen Fall kann jedenfalls die Erlaubnis für das Zusammenziehen eingeklagt werden.

  • Ãœbrigens:
    Ihr Partner, Ihre Partnerin kann auch als Besucher zunächst in Ihrer Wohnung sein.
    In einem Zeitraum von 6 bis maximal 8 Wochen (Wie lange dürfen Mieter Besuch haben?)  ist dies ohne Genehmigung des Vermieters möglich.
  • Dieser Zeitraum genügt normalerweise für die Genehmigung des Einzugs durch den Vermieter.

Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: