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Kleintierhaltung in der Wohnung - was dürfen Mieter?
Kleintiere dürfen Mieter in der Wohnung halten, aber was ist ein Kleintier und was ist, wenn Vermieter die Kleintierhaltung verbieten?
Kleintierhaltung in der Mietwohnung - was sind Kleintiere?
Als allgemeine Definition kann man als Kleintiere solche Tiere ansehen, die im kleinen Käfig, im Terrarium oder Aquarium gehalten werden.
Die Haltung normal üblicher Kleintiere kann vom Vermieter nicht allgemein untersagt, verboten werden.
- Ist die Haltung von Kleintieren im Mietvertrag (oder der Hausordnung) verboten, dann ist diese Bestimmung unwirksam.
Kleintiere dürfen ohne Genehmigung des Vermieters in der Wohnung gehalten werden
Eine Ausnahme für ein wirksames Verbot kann bestehen, wenn es sich um eine zwischen Mieter und Vermieter getroffene Individualvereinbarung handelt. In einem solchen Fall könnte möglicherweise ein solches Verbot ausnahmsweise wirksam sein - eine solche Vereinbarung ist aber sehr selten.
Kleintierhaltung - Hamster, Rennmäuse, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Vögel
Hamster, Rennmäuse, Meerschweinchchen, Kaninchen, Fische und Vögel zählen zu den Kleintieren.
Auch die Haltung von Fischen im Aquarium zählt dazu:
Aquarium in der Mietwohnung - Erlaubnis nicht erforderlich
Vermieter verbietet die Haltung eines Papageis in der Wohnung
Sehr laute Tiere, z.B. Papageien, sind von der Regelung zur Kleintierhaltung ausgenommen, auch wenn sie nicht besonders groß sind. Auch bereits ein Papagei kann Störungen für andere Mieter verursachen.
Kleintiere verursachen Störungen - andere Mieter beschweren sich beim Vermieter
Kommt es zu erheblichen Störungen, dann kann der Vermieter durchsetzen, dass diese Störungen unterbleiben.
- Der Vermieter kann eine Abmahnung schicken und letztlich die Abschaffung des Tieres verlangen.
- Bei einer Beurteilung kommt es dann darauf an, ob die Störungen für die Nachbarn und den Vermieter zumutbar sind. Kommt es zum Streit vor Gericht, dann ist es nicht unbedingt leicht vorherzusagen, wie der zuständige Richter die Störung beurteilen wird.
Zu viele Kleintiere in der Wohnung sind Mietern nicht erlaubt
Auch die Zahl der Kleintiere in der Wohnung spielt eine Rolle: Zwei kleine Hunde oder einige Sittiche können durchaus unzumutbare Störungen verursachen.
Kleintiere in der Wohnung halten - gefährliche Tiere
Bei der Kleintierhaltung besteht eine wesentliche Ausnahme:
Gefährliche Tiere (z.B. giftige Schlange, giftiger Skorpion etc.), auch wenn sie klein sind, dürfen nicht einfach in der Wohnung gehalten werden, da diese zu einer Gefahr für andere Mieter werden können.
Ganz kleinen Hund in der Mietwohnung halten - zählt dieser zur Kleintierhaltung?
Ob ein ganz kleiner Hund als typisches Kleintier anzusehen ist, hängt von seinem Verhalten und dem seiner Herrchen / Frauchen ab.
Auch ein ganz kleiner Hund kann laut und damit sehr störend für Nachbarn sein. Kommt es zum Streit darüber, dann müssen die Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Nachbarn dürfen kleinen Hund halten - bekomme ich dann auch die Genehmigung?
Bei der Interessenabwägung kann es darauf ankommen, ob der Vermieter anderen Mietern die Haltung eines kleinen Hundes gestattet hat.
Einem Nachbarn ist die Haltung eines kleinen Hundes (z.B. Yorkshire Terrier) erlaubt. Sie möchten nun ebenfalls einen vergleichbar kleinen Hund in Ihrer etwa gleich großen oder größeren Wohnung halten:
Der Vermieter kann nicht einfach die Erlaubnis ablehnen.
Mieter können sich in solchen Fällen auch auf eine Gleichbehandlung berufen.
- Hat der Vermieter keine tatsächlichen Gründe für die Ablehnung, dann muss er die Erlaubnis erteilen.
Eine Klage auf die Erteilung der Erlaubnis ist möglich:
Erlaubnis vom Vermieter - Klage auf Erteilung der Genehmigung
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Hier finden Sie einen Musterbrief für die Beantragung einer Erlaubnis für größere Haustiere:
Erlaubnis zur Tierhaltung beim Vermieter beantragen
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Redaktion
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