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Tierhaltung - Verbot im Mietvertrag - Hundebetreuung durch Mieter
Ein Verbot der Tierhaltung oder Hundehaltung im Mietvertrag gilt nicht, wenn der Mieter die Hundebetreuung außerhalb seiner Wohnung anbietet.
Im Mietvertrag kann festgelegt werden, dass eine Hundehaltung nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt ist.
Verstößt gegen dieses Verbot auch die Betreuung fremder Tiere?
Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung in der Wohnung
Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung größerer Tiere - insbesondere einen Hund - halten wollen, müssen Sie dafür meist vorher beim Vermieter eine Erlaubnis beantragen, der sie auch nicht in jedem Fall verweigern kann.
Tierhaltung in der Mietwohnung - Verbot nicht immer möglich
Musterbrief: Als Mieter die Erlaubnis für die Tierhaltung bekommen
- Der Vermieter muss dann den Antrag vernünftig prüfen.
Urteil des Bundesgerichtshofs: Vermieter muss im Einzelfall prüfen
Tierbetreuung - Betreuung fremder Tiere, Angebot im Internet durch Mieter
Streitfall: Ein Vermieter hatte den Mietvertrag wegen unerlaubter Hundehaltung gekündigt, weil der Mieter im Internet die Betreuung fremder Tiere angeboten und dabei auch Fotos von Hunden veröffentlicht hatte.
- Unerlaubte Hundehaltung kann als Vertragsverletzung, und damit als Kündigungsgrund gelten.
Der Mieter verteidigte sich: Er habe zwar über Facebook angeboten, fremde Tiere zu betreuen - die Betreuung finde aber außerhalb der Wohnung statt. Die Haltung eines eigenen Hundes habe der Vermieter seit Jahren geduldet, ansonsten seien gelegentlich Freunde mit einem Hund zu Besuch gewesen.
Verbotene Tierhaltung - Hundehaltung in der Wohnung muss der Vermieter beweisen - Urteil
Wie schon das Amtsgericht entschied auch das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 12.05.2020,
Az. 2 S 401/19 zugunsten des Mieters.
- Unstreitig habe der Vermieter jahrelang die Haltung eines Hundes durch den Mieter geduldet, Störungen seien nicht bekannt geworden. Auch dass gelegentlich Freunde, die den Mieter besuchten, einen Hund bei sich hatten, beanstandete das Gericht nicht.
Besucher bringt Hund mit in Mietwohnung - ist das erlaubt?
Dass der Mieter fremde Hunde in seiner Wohnung beherbergt oder betreut habe, sei nicht nachgewiesen.
- Das Angebot, fremde Hunde - gegen Entgelt - zu betreuen, sei allein kein Vertragsverstoß, wenn die Betreuung nicht in der Wohnung stattfinde.
Die Räumungsklage wurde abgewiesen.
Wäre das Gericht davon überzeugt gewesen, der Mieter habe fremde Hunde in der Wohnung betreut, dann hätte es dies durchaus als Vertragsverstoß bewerten können:
Pflegehund - Mieter passen auf einen Hund auf - Erlaubnis erforderlich?
Redaktion
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