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Gefährlicher Hund des Mieters - Verbot der Haltung durch Vermieter

Durch die Haltung gefährlicher Hunde in einem Mietshaus können andere Mieter gefährdet sein oder sich bedroht fühlen. Vermieter kann die Haltung eines gefährlichen Hundes verbieten, auch wenn er zuvor gegenüber dem Mieter die Hundehaltung erlaubt hat.

Gefährlicher Hund eines Nachbarn - Vermieter auffordern, Maßnahmen dagegen zu ergreifen

Mieter können wegen der Haltung gefährlicher Hunde, bzw. eines gefährlichen Tiers im Haus auch Angstzustände entwickeln.

Fühlen sich Mieter bedroht oder sind bedroht, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser Maßnahmen ergreift.
​​​​​​​Nachbarn haben einen gefährlichen, aggressiven Hund - Maßnahmen

Es kann eine Mietminderung in Frage kommen.
Mietminderung für Wohnung - wie die Miete mindern? 

Verbot der Haltung eines gefährlichen Hundes durch den Vermieter

Der Vermieter kann gegenüber dem Mieter eine Abmahnung aussprechen, und gleichzeitig seinen Mieter auffordern, das Tier aus der Wohnung bzw. dem Haus zu entfernen.

Vermieter können ihren Mieter auch auffordern, dass für einen Hund, der bei Mietern zu Angst führt, der Hund auf dem gemeinschaftlich genutzten Grundstück, im Haus einen Maulkorb tragen muss, und auch Leinenzwang anordnen. 

Erlaubnis zur Tierhaltung zurücknehmen, wenn von dem Tier eine Gefährdung ausgeht

Selbst wenn eine Erlaubnis für die Haltung einer speziellen Hunderasse vom Vermieter erteilt worden sein sollte, 

  • so kann der Vermieter die Erlaubnis widerrufen, aufheben, wenn von dem Tier eine Gefährdung für andere Mieter ausgeht, Bedrohungssituationen entstanden sind bzw. immer wieder mal entstehen. 

Der Mieter wird dann aufgefordert, den Hund zu entfernen. Hierzu muss der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist setzen. 

  • Ist das Tier eines Mieters bereits verhaltensauffällig, aggressiv geworden, kann die Frist relativ kurz bemessen sein, z.B. eine Woche. 

Vermieter kann die Erlaubnis zur Hundehaltung für Kampfhund widerrufen

Auch wenn der Vermieter die Hundehaltung seinem Mieter erlaubt hat: Handelt es sich um einen Kampfhund bzw. um eine als gefährlich eingestufte Hunderasse handelt, so darf der Vermieter die Erlaubnis widerrufen, die Haltung verbieten.

Wird ein gefährlicher Hund trotzdem weiterhin vom Mieter gehalten, so riskiert der Mieter, wenn er bereits eine Abmahnung erhalten hat, die fristlose Kündigung des Mietvertrages.

Gefährlicher Hund - Vermieter reagiert nicht auf Beschwerde des Mieters

Handelt der Vermieter aufgrund Ihres Schreibens nicht gegenüber ihrem Nachbarn als Hundehalter, so sollten Sie sich rechtlich bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten lassen, auch ob eine Klage gegen den Nachbarn aussichtsreich bzw. sinnvoll ist.

Betroffene Mieter können, wenn der Hund bedrohlich ist, die Situation und den oder die Vorfälle beim Ordnungsamt anzeigen. Die Behörde ermittelt dann gegen den Hundehalter, leitet ein Verfahren ein.

Hat der Hund schon gebissen, dann kommt auch eine Anzeige bei der Polizei in Betracht.



Redaktion


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