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Angefragter Suchbegriff: reptilien

Es wurden 2 Suchergebnisse gefunden:

Mieter dürfen ungiftige Reptilien in einem Terrarium halten. Ungiftige, ungefährliche Schlangen, Echsen und andere Kleintiere, z.B. Rennmäuse, die in Käfigen oderTerrarien gehalten werden, zählen zur Kleintierhaltung. Reptilien in der Wohnung

Was Sie als Mieter wissen sollten:  Der Vermieter kann gegenüber dem Mieter eine Abmahnung aussprechen, und gleichzeitig seinen Mieter auffordern, das Tier aus der Wohnung zu entfernen, wenn dem Mieter keine ausdrückliche Erlaubnis für die