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Angefragter Suchbegriff: katzen
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Ein grundsätzliches Verbot zur Haltung von Katzen in einer Mietwohnung ist nicht möglich, aber Mieter müssen den Vermieter um Erlaubnis fragen. Katzenhaltung in der Mietwohnung ist eine übliche Nutzung, gehört zum üblichen Gebrauch Ein generelles Verbot
Wenn eine vom Vermieter formulierte Klausel im Mietvertrag als absolutes Verbot der Haltung von Hunden oder Katzen verstanden werden kann, dann ist diese unwirksam.  Mietvertrag enthielt Formularklausel zum Verbot der Tierhaltung und
Was Sie als Mieter wissen sollten: Der Vermieter kann gegenüber dem Mieter eine Abmahnung aussprechen, und gleichzeitig seinen Mieter auffordern, das Tier aus der Wohnung zu entfernen, wenn dem Mieter keine ausdrückliche Erlaubnis für die
Liegen keine konkreten Gründe vor, die gegen die Hundehaltung in einer Wohnung sprechen, so kann Mietern von einem Vermieter nicht einfach die Erlaubnis zur Hundehaltung verweigert werden, wenn die Wohnung für die Tierhaltung groß genug ist, der
Gefährliche Hunde dürfen Mieter nicht ohne die Genehmigung, ohne Erlaubnis des Vermieters als Haustier halten. Mieter darf nicht ohne Erlaubnis gefährliche Hunde als Haustier halten Grundsätzlich muss ein Mieter die Genehmigung des



