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Reptilien als Haustiere in einer Mietwohnung - Terrarium

Mieter können Reptilien als Haustiere in der Wohnung halten, jedoch keine giftigen - die ordnungsgemäße Haltung ungiftiger Tiere kann meist nicht verboten werden.

Zählen Reptilien zur Kleintierhaltung? 

Reptilien können zur Kleintierhaltung gezählt werden. Die Rechtsprechung ist bei der Einordnung, ob die Haltung von Reptilien zur Kleintierhaltung zählt, uneinheitlich.

Ungiftige Echsen, ungiftige Kleintiere, die in Käfigen oder Terrarien gehalten werden, werden im Allgemeinen zur Kleintierhaltung gerechnet.

Reptilien als Haustiere - Reptilienhaltung in der Wohnung ist verboten

Oft ist eine Reptilienhaltung im Mietvertrag für Mieter verboten - ein absolutes Verbot ist jedoch nicht durchsetzbar. 

Großes Terrarium, mehrere Terrarien in der Mietwohnung

Es sollten nicht zu viele Tiere im Terrarium gehalten werden, da sonst eine gewerbliche Tätigkeit vom Vermieter vermutet werden kann, auch eine Zweckentfremdung von Wohraum. 

Hat ein Mieter ein großes Terrarium, bzw. einige Terrarien in der Wohnung, so liegt die Vermutung nahe, dass es sich nicht mehr um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung handelt, die Tiere zum Verkauf gezüchtet werden. 

Zucht von Reptilien in der Mietwohnung - gewerbliche Nutzung der Mietwohnung

Werden vom Mieter Reptilien gezüchtet und verkauft, so ist dies eine unerlaubte gewerbliche Nutzung der Wohnung. Der Vermieter kann verlangen, dass diese Nutzung unterbleibt:
Gewerbliche Nutzung der Mietwohnung erlaubt

Haltung vieler Reptilien in der Mietwohnung - Zweckentfremdung von Wohnraum

Es kann auch eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegen.
Der Vermieter kann mit einer Abmahnung dieses Verhalten rügen, verlangen, dass die Haltung vieler Reptilien eingestellt wird.

Kommen Mieter dieser Aufforderung nicht nach, so kann die Kündigung der Wohnung drohen. 

Schlangenhaltung in der Mietwohnung - Giftschlangen 

Reptilien sollen andere Mieter nicht stören und keine Gefahr für andere darstellen. 

  • Die Haltung von Giftschlangen in der Mietwohnung gilt in der Regel als nicht ordnungsgemäßer Gebrauch der Wohnung - dies gilt auch für andere gefährliche Reptilien.
  • Der Vermieter kann die Haltung verbieten, verlangen, dass die Schlangen entfernt werden.
  • Entfernt der Mieter giftige Reptilien nicht, so kann der Mietvertrag gekündigt werden.

Erlaubnis für die Haltung giftiger, gefährlicher Reptilien vom Vermieter

Wäre die Haltung potentiell gefährlicher Reptilien beabsichtigt, dann sollte dafür immer vom Vermieter die Erlaubnis eingeholt werden - diese ist aber meist nicht zu bekommen.



Redaktion


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