Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Kleintierhaltung in der Mietwohnung - was ist Mietern erlaubt?
Ein Kleintier dürfen Sie in Ihrer Wohnung halten. Aber was ist ein Kleintier?
Hierunter fallen Tiere, die im kleinen Käfig, im Terrarium oder Aquarium gehalten werden.
Kleintierhaltung - Hamster, Rennmäuse, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische, Wellensittiche
Vorgenannte Kleintiere dürfen ohne Genehmigung des Mieters gehalten werden.
- Wesentliche Ausnahme: Gefährliche Tiere (z.B. giftige Schlange, giftiger Skorpion), oder sehr laute Tiere (z.B. Papageien), sind von dieser Regelung ausgenommen, auch wenn sie nicht besonders groß sind.
- Lesetipp:
Reptilien in der Wohnung halten - gewerbliche Nutzung?
Für Kleintiere braucht man keine Erlaubnis des Vermieters
Für die Kleintierhaltung brauchen Sie grundsätzlich keine Zustimmung des Vermieters.
Kommt es aber doch zu erheblichen Störungen, kann der Vermieter verlangen, dass die Störungen unterbunden werden.
- Der Vermieter kann auch eine Abmahnung schicken und letztlich die Abschaffung des Tieres verlangen.
Bei einer Beurteilung kommt es dann darauf an, ob die Störungen für die Nachbarn und den Vermieter zumutbar sind. Kommt es zum Streit vor Gericht, dann ist es nicht unbedingt leicht vorherzusagen, wie der zuständige Richter die Störung beurteilen wird.
Zu viele Kleintiere in der Wohnung sind nicht erlaubt
Auch die Zahl der Kleintiere spielt eine Rolle: zwei kleine Hunde oder einige Sittiche können durchaus unzumutbare Störungen verursachen.
Ganz kleinen Hund in der Mietwohnung halten - zählt dieser zur Kleintierhaltung?
Ob ein ganz kleiner Hund als typisches Kleintier anzusehen ist, hängt von seinem Verhalten und dem seiner Herrchen / Frauchen ab. Denn auch ein ganz kleiner Hund kann laut und damit sehr störend für Nachbarn sein. Kommt es zum Streit darüber, dann müssen die Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Haltung von Kleintieren ist verboten - Ist eine solche Bestimmung wirksam?
Die Haltung normal üblicher Kleintiere kann vom Vermieter nicht untersagt werden, auch nicht mit einem Verbot im Mietvertrag, wenn es sich nicht um eine zwischen Mieter und Vermieter getroffene Individualvereinbarung handeln sollte, was sehr selten überhaupt möglich ist.
Lesetipps zum Thema
- Haltung von Katzen in der Mietwohnung erlaubt?
- Mietvertrag - Vermieter verbietet die Haltung von Hunden und Katzen
Hier finden Sie einen Musterbrief für die Beantragung einer Erlaubnis für größere Haustiere:
Erlaubnis zur Tierhaltung beim Vermieter beantragen
Tierhaltung in der Mietwohnung - Verbot nicht immer möglich
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: