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Betriebskostenabrechnung Mietwohnung - Anforderungen für Vermieter
Leisten Mieter Betriebskostenvorauszahlungen, dann muss der Vermieter jährlich über diese Vorschüsse abrechnen:
Betriebskostenabrechnung - Vermieter muss rechtzeitig abrechnen
Der Vermieter muss die Abrechnungsfrist einhalten. Sie läuft ein Jahr nach Ende der vereinbarten Abrechnungsperiode ab.
Welche Abrechnungsperiode ist für die Abrechnung der Betriebskosten vereinbart?
Es kommt darauf an, welche Abrechnungsperiode vereinbart ist:
Es ist oft das Kalenderjahr, kann aber auch ein beliebiger anderer Jahreszeitraum sein (z.B. häufig anzutreffen ist vom 1.5. bis 30.4.).
Abrechnungsperiode, Abrechnungszeitraum für kalte Betriebskosten;
(Abrechnungsperiode warme Betriebskosten meist das Kalenderjahr)
Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung hat formelle Anforderungen
Die Abrechnung muss formell ordnungsgemäß sein, und sie sollte natürlich auch inhaltlich richtig sein:
​​​​​​​Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung
Der Vermieter hat Unterlagen und Belege für das Prüfen der Betriebskosten bereit zu stellen
Mieter haben die Möglichkeit, die Abrechnung zu prüfen, die Belege anzusehen und zu kontrollieren.
- Für Mieter gilt eine Widerspruchsfrist (Einwendungsfrist) für etwaige Fehler:
Frist zum Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung
Alle Einwände müssen innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Abrechnung erhoben werden: Betriebskostenabrechnung - Einwendungsfrist gilt für alle Fehler
Oft auftretende Fehler in einer Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung
Nachzahlung für Betriebskosten kann zur Erhöhung der Vorauszahlung führen
Wenn die Abrechnung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Nachzahlung zu leisten ist, und die Abrechnung nicht unter groben formellen Fehlern leidet, dann kann der Vermieter grundsätzlich eine Erhöhung der Vorauszahlungen verlangen:
Darf der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen?
- Dass Mieter eventuell Einwände erhoben, der Abrechnung widersprochen haben, ändert hieran zunächst einmal nichts.
- Zu beachten ist:
Betriebskostenvorauszahlungen gehören zur „Miete“.
Bleiben Mieter Betriebskostenvorauszahlungen schuldig, die der Vermieter verlangen darf, dann entsteht ein „Mietrückstand“, der zur fristgemäßen oder fristlosen Kündigung führen kann:
Kündigung Mietvertrag wegen Mietschulden, Zahlungsrückstand
Vom Vermieter verlangte Betriebskostenvorauszahlungen sollten nicht ohne vorherige sorgfältige Beratung einbehalten werden:
Betriebskosten - Betriebskostenvorauszahlungen zurückbehalten
Guthaben aus Betriebskostenabrechnung vom Vermieter bekommen
Wenn die Betriebskostenabrechnung ein Guthaben ergibt, muss dieses auch ausgezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, dann können Mieter eine Verrechnung vornehmen:
Verrechnung Betriebskostenguthaben mit Miete, Forderung des Vermieters
Betriebskostenguthaben, Vermieter zahlt nicht zurück - was tun?
- Bei einem nicht ganz unerheblichen Guthaben können Mieter auch die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Folgezeit verlangen:
Miete senken, wenn Betriebskosten sinken
Steuern sparen nach § 35 Einkommensteuergesetz - Angaben in der Betriebskostenabrechnung
Ist der Vermieter verpflichtet, gegenüber Mietern einer Wohnung hierzu Angaben zu machen?
Betriebskostenabrechnung - Bescheinigung § 35a EStG vom Vermieter
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