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Angefragter Suchbegriff: Verbraucherrecht

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Verbraucherrecht: Sie können als Mieter einen neuen Mietvertrag widerrufen, nämlich wenn der Mietvertrag ausschließlich durch Fernkommunikation zustandegekommen ist, oder wenn er außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters abgeschlossen worden

Oft kommt es im Mietrecht darauf an, dass bestimmte Erklärungen zum Mietvertrag der anderen Vertragsseite so übersandt werden, dass der Zugang beim Vermieter beweisbar ist, der Empfänger also vom Inhalt eines Schreibens Kenntnis

Sind sich Vermieter und Mieter darüber einig, dass ein Mietvertrag für eine Wohnung geschlossen werden soll, stehen aber noch nicht alle Einzelheiten fest, dann wird statt eines Mietvertrages oft ein Vorvertrag geschlossen. Ein

Es kommt vor, dass man als Mieter den Mietvertrag auflösen, kündigen möchte, bevor man überhaupt eingezogen ist. Das kann so sein, wenn die Wohnung z.B. erst später frei wird als vorgesehen, oder persönliche Gründe

Nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung der Wohnung besteht für Mieter zu der Mieterhöhung kein Widerrufsrecht Mieterhöhungsverlangen - Zustimmung zur Mieterhöhung per Brief Wenn der Vermieter per Brief die Zustimmung zu einer Mieterhöhung

Die Anfechtung eines abgeschlossenen Mietvertrags für eine Wohnung ist möglich, aber nicht einfach, und immer muss ein ausreichender Grund für die Anfechtung vorliegen. Kurz nach Abschluss des Wohnungsmietvertrags den Mietvertrag

Von einem Mietvertrag kann jede Seite, also einerseits der Mieter, die Mieterin, andererseits der Vermieter, die Vermieterin unter ganz engen Voraussetzungen zurücktreten, den Rücktritt erklären. Zunächst einmal gilt, dass ein

Erfolgt im Rahmen der Wohnungsrückgabe eine Renovierungszusage durch Mieter, dann kann dies dazu führen, dass Mieter an diese Zusage gebunden sind, ein Widerruf zugesagter Renovierungsarbeiten gegenüber dem Vermieter nicht möglich ist.

Von einem Mietvorvertrag können Sie als Mieter möglicherweise zurücktreten, wenn dafür vernünftige Gründe vorliegen. Die Konsequenzen aus einem Rücktritt (z.B. ob eine Schadenersatzforderung droht) sollten Mieter fachlich prüfen lassen.