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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
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Neuer Mietvertrag - Vermieter will Eltern als weitere Mieter
Es kommt vor, dass Vermieter im Rahmen des Abschlusses eines neuen Mietvertrages verlangen, dass nicht nur eine Kaution gestellt werden soll, sondern außerdem die Eltern als Mieter den Mietvertrag mit abschließen.
Neuer Mietvertrag für Wohnung - Eltern sollen auch Mieter werden
Vermieter verlangen Eltern als weitere Mieter öfter z.B. von Studenten, Auszubildenden oder anderen jungen Mietern.
Kann der Vermieter als zusätzliche Sicherheit weitere Mieter im Mietverhältnis haben, die er für finanzkräftiger hält, als den Wohnungsbewerber, wo doch die Eltern gar nicht in der Wohnung leben werden?
Eltern als weitere Mieter - zusätzliche Sicherheit für Vermieter oder Übersicherung
Man kann auf den Gedanken kommen, dass eine unzulässige Übersicherung vorliegt, denn außer der üblichen und erlaubten Kaution von drei Monatsmieten will sich der Vermieter eine zusätzliche Sicherheit gegen Mietausfall und sonstige aus dem Mietverhältnis entstehende Forderungen verschaffen.
Da der Vermieter aber frei entscheiden kann, an wen er die Wohnung vermietet, darf er auch zur Voraussetzung machen, dass er z.B. die Eltern als weitere Mieter für die Wohnung haben möchte.
Neuen Mietvertrag abschließen - Vermieter verlangt, dass mehrere Personen Mitmieter werden
- Der Vermieter verschafft sich dadurch keinen unmittelbaren Zugriff auf einen höheren Geldbetrag als die Kaution, sondern zusätzlich die Möglichkeit, sich an weitere Mieter zu halten, wenn im Verlauf des Mietverhältnisses vom eigentlichen Mieter die Miete nicht aufzubringen ist oder dieser andere Vertragspflichten nicht erfüllt.
Eltern werden zusätzlich Mieter - Eltern müssen in der Wohnung nicht leben
- Es besteht keine Verpflichtung, dass die Eltern als Mieter in der Wohnung leben.
- Als Vertragspartner haften sie für alle aus dem Mietverhältnis entstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter.
Redaktion
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