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Ratgeber Untervermietung
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Zahlung der Kaution für Wohnung - Verjährung nach drei Jahren
Steht im Mietvertrag, dass Mieter eine Kaution zu zahlen haben, dann ist die Kaution ab Beginn des Mietverhältnisses fristgerecht an den Vermieter zu zahlen. Verlangt der Vermieter die Zahlung der Kaution nicht, dann kann sein Anspruch auf Zahlung der Kaution der Verjährung unterliegen.
Wie und in welcher Höhe soll die Zahlung der Kaution für die Wohnung erfolgen?
Die Höhe und auf welche Art die Zahlung der Sicherheitsleistung zu erfolgen hat, steht in der Regel im Mietvertrag.
Die Höhe der Kaution und eine mögliche Ratenzahlung ist gesetzlich geregelt:
Kaution für Mietwohnung - Höhe und Ratenzahlung im Gesetz
Keine oder unpünktliche Zahlung der Kaution - Kündigungsrisiko für die Wohnung
Ist die Forderung nach der Zahlung der Kaution verjährt, dann kann der Vermieter den Mietvertrag für die Wohnung wegen Nichtzahlung der Kaution nicht kündigen.
Anders ist dies, wenn keine Verjährung für die Zahlung der Kaution vorliegt:
- Die Nichtzahlung oder unpünktliche Zahlung der Kaution ist ein Kündigungsgrund für den Mietvertrag.
Nach mehreren Jahren fordert der Vermieter von seinem Mieter die Zahlung der Kaution
Die Pflicht zur Leistung einer Kaution besteht nicht unbegrenzt. Hat der Vermieter auf den Erhalt der Kaution keinen besonderen Wert gelegt und fordert nach Jahren die Zahlung, so kann dies eventuell nicht mehr möglich sein.
Vor dem Landgericht Duisburg (Az. 13 S 334/05) wurde ein solcher Fall verhandelt.
Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch des Vermieters auf die Leistung der im Mietvertrag vereinbarten Kaution nach 3 Jahren verjährt, keine Zahlung mehr verlangt werden kann, § 195 BGB.
Mietvertrag geschlossen im September 2019, die Verjährung auf Zahlung der Kaution beginnt am 31.12.2019.
Am 31.12.2022 wäre die Forderung auf Zahlung der Kaution verjährt.
- Zur Frage einer eingetretenen Verjährung gibt es auch ein neueres Urteil des Landgerichts Wiesbaden, Az. 3 S 71/13 v. 22.08.2013.
Sollen Mieter die Kaution nach eingetretener Verjährung zahlen?
Fordert z.B. ein neuer Eigentümer von seinem Mieter nach Ablauf der Verjährung die Zahlung der nicht geleisteten Kaution, so sollte überlegt werden, ob man als Mieter der Forderung nachkommt.
Tut man das nicht, so ist das Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer von Anfang an belastet.
- Bevor Sie die Zahlung der Kaution wegen Verjährung verweigern, lassen die Rechtslage anwaltlich prüfen.
Redaktion
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