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Kündigung wegen Mietschulden - psychische Erkrankung des Mieters

Eine schwere und langandauernde psychische Erkrankung des Mieters kann bei der ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückständen, Mietschulden berücksichtigt werden, so dass die Kündigung dann unwirksam sein kann.

Fristlose und fristgemäße Kündigung der Wohnung wegen Mietschulden

Kommt es in einem Mietverhältnis zu Mietrückständen, dann kann der Vermieter eine fristlose Kündigung schicken, aber auch eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung wegen Vertragsverletzung.

  • Oft wird in einem Schreiben sowohl fristlos als auch fristgemäß gekündigt.
  • Die fristlose Kündigung kann durch zügige Nachzahlung der Rückstände oder durch eine entsprechende Verpflichtung einer Behörde unwirksam werden.

Fristlose Kündigung wegen Mietschulden durch Zahlung der Schulden unwirksam machen

Ordentliche Kündigung wird durch Zahlung eines Mietrückstands nicht unwirksam

  • Der Bundesgerichtshof ist aber der Meinung, dass die zügige Nachzahlung der offenen Mieten (die sogenannte Abwendungszahlung) die ordentliche Kündigung nicht unwirksam macht, ebenso wenig die nachträgliche Ãœbernahme der Mietschulden durch eine öffentliche Stelle.
  • Dieser Ansicht folgen andere Richter in Prozessen über Kündigungen des Vermieters wegen Mietschulden meist.

Nicht rechtzeitige Zahlung der Miete - ordentliche Kündigung wirksam bei Verschulden

Manche Gerichte prüfen dann aber bei der ordentlichen Kündigung des Mieters, ob den Mieter an der Vertragsverletzung - also der nicht rechtzeitigen Zahlung der Wohnungsmiete - ein Verschulden trifft.

Mietschulden - Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei psychischer Erkrankung?

  • Ist ein Mieter durch nicht voraussehbare schwere psychische Erkrankung gehindert gewesen, seine Verpflichtungen zu erfüllen, dann kann das zur Unwirksamkeit der wegen Zahlungsrückstands ausgesprochenen ordentlichen Kündigung führen, jedenfalls dann, wenn die Mietschulden nachträglich bezahlt werden oder sich eine öffentliche Stelle zur Ãœbernahme der Schulden verpflichtet.
Hinweis


Sie können sich allerdings nicht darauf verlassen, dass Ihr zuständiges Gericht das so beurteilt. Es ist dringend notwendig, in solchem Fall umgehend eine Anwältin, einen Anwalt einzuschalten.


Redaktion


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