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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Viele Jahre unpünktliche Mietzahlung - fristlose Kündigung unwirksam?
Hat der Vermieter die stets unpünktliche Mietzahlung über viele Jahre geduldet, dann kann eine fristlose Kündigung wegen einer Verspätung der Zahlung um wenige Tage unwirksam sein.
Mietzahlung für die Mietwohnung - pünktliche Mietzahlung kann der Vermieter fordern
Es gibt häufiger Streit und Missverständnisse um die pünktliche Mietzahlung:
Mietzahlung Mietwohnung - bis wann ist die Mietzahlung rechtzeitig?
Unpünktliche Zahlung für die Mietwohnung kann zur Kündigung des Mietvertrags führen
Wird später gezahlt, dann gilt das als Vertragsverletzung, auch wenn Sie z.B. Ihren Lohn erst am 15. bekommen.
Der Vermieter kann dann z.B. wegen einer am Monatsanfang fehlenden Monatsmiete, wenn auch nur 1 Euro zusätzlich rückständig ist, den Mietvertrag kündigen (ordentliche Kündigung).
Abmahnung des Vermieters - Miete für die Wohnung pünktlich zahlen
Hat der Vermieter eine Abmahnung geschickt, Sie zur pünktlichen Zahlung aufgefordert und eine Kündigung angedroht, dann kann sogar - bei erneuter Unpünktlichkeit - wegen einer einzigen unpünktlichen Mietzahlung fristlos der Vermieter den Mietvertrag kündigen.
Über Jahre unpünktliche Mietzahlung - Kündigung durch den Vermieter nicht immer berechtigt
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Fall, wo der Vermieter über lange Jahre eine unpünktliche Mietzahlung geduldet hatte (die Miete wurde immer zur Monatsmitte gezahlt), dass eine fristlose Kündigung nicht berechtigt sei.
Mit Abmahnung forderte der Vermieter, dass die Miete künftig pünktlich zum Monatsanfang vom Mieter zu zahlen sei. Der Mieter zahlte dann eine Monatsmiete erst am 11. eines Monats.
Der Bundesgerichtshof entschied durch Urteil vom 4.5.2011, Az. VIII ZR 191/10 , das sei in diesem Fall keine so schwerwiegende Vertragsverletzung, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar sei.
Es kommt sehr auf die genauen Umstände des Einzelfalls an - wie lange der Vermieter die verspätete Zahlung hingenommen hat, um wieviele Tage dann noch einmal verspätet gezahlt wurde.
Liegt der Fall ein bisschen anders, kann die Kündigung doch als wirksam angesehen werden.
Redaktion
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