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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Mieter, Nachbarn verursachen Störungen
Mieter müssen sich so verhalten, dass die Nachbarn nicht gestört werden, aber nicht jeder Lärm ist vermeidbar, z.B. wenn mal in der Wohnung des Nachbarn gearbeitet wird - und nicht jeder Lärm gilt als Störung.
Mieter, Nachbarn sollen sich so verhalten, dass andere Mieter nicht gestört werden
Es gibt keine absolute Sicherheit, dass sich kein Nachbar gestört fühlen wird, aber doch eine bessere Chance, dassrechtlich keine Vorwürfe gemacht werden können, wenn unsere Hinweise beachtet werden.
- Immer sollten Ruhezeiten beachtet werden und der Hausfrieden ist zu beachten:
Hausfrieden dürfen Mieter nicht stören - Hausfriedenspflicht
Streitigkeiten unter Nachbarn - Störungen durch Mieter einer Mietwohnung
Streitträchtig (und zu vermeiden) sind insbesondere Störungen des Zusammenlebens durch:
- Feste, Partys
- Musik:
Lärmbelästigung durch Musik - Ruhestörung von Nachbarn - das Grillen auf dem Balkon oder im Garten
- Bauarbeiten und Renovierungsarbeiten in der Wohnung:
Lärm bei Renovierung, Bauarbeiten - Was dürfen Mieter? - Betrieb von Geräten und Maschinen in der Wohnung
- Kinder, z.B. Kinderlärm - Kinder spielen im Treppenhaus, Hausflur oder auch Kinder spielen, machen Lärm in der Wohnung
- Besucher
- störungsintensive Wohnnutzung durch:
Musizieren,
Baden, Duschen - freiberufliche oder gewerbliche Nutzung der Wohnung
- Beeinträchtigungen durch Rauchen:
Geruchsbelästigung durch Rauchen - Mietminderung möglich? - Störungen und Belästigungen anderer, durch intensive Bepflanzung, Nutzung eines Balkons:
Balkon reinigen, bepflanzen - Rücksicht gegenüber Nachbarn auch beim Grillen. - Drohnen fliegen lassen
Störungen, Belästigungen für Mieter
Weitere Streitpunkte finden Sie, wenn Sie oben auf das blaue Feld "Rücksicht auf Nachbarn" gehen und auf den passenden Begriff in der dort abgelegten Liste klicken.
Störungen, Konflikte mit Nachbarn, anderen Mietern - frühzeitig das Gespräch suchen
Grundsätzlich gilt: Wenn von Ihrer Wohnung Störungen für Nachbarn ausgehen können, suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn.
Oftmals können Zeiten abgestimmt werden, in denen solche Nutzungen den Nachbarn gar nicht oder wenigstens nicht so sehr stören. Jedenfalls aber sieht sich der Nachbar von vornherein ernst genommen.
Ein Gespräch in einem ruhigen Moment ist besser, als wenn Ihr Nachbar wutentbrannt vor Ihrer Wohnungstür steht. Wenn Sie keine Einigung mit Ihrem Nachbarn erreichen können, kann vielleicht eine Schlichtungsstelle helfen.
Einigung mit Nachbarn wegen Störungen nicht möglich - Beweise sichern
Eine einvernehmliche Lösung kommt natürlich nicht immer zustande. Es gibt Fälle, in denen beide Seiten berechtigte, aber gegensätzliche Interessen haben. Und es gibt streitsüchtige Nachbarn, die vielleicht sogar selbst rücksichtslos sind. Für diesen Fall müssen Sie frühzeitig darauf achten, dass Sie die für Sie maßgeblichen Punkte auch beweisen können.
Hausfriedensstörung - Vorgehen gegen Lärm, Störungen
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Mietrecht - Gegenseitige Rücksichtnahme
Lärm - Übersicht zu Ursachen von Ruhestörungen im Mietrecht
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