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Party, Fest in der Mietwohnung - ist mal mehr Lärm erlaubt?

Einmal im Jahr eine Party feiern - und da darf es lauter sein, ist ein Irrtum. Diese Meinung hält sich aber als hartnäckiges Gerücht - aber störender Lärm ist nicht erlaubt. Es macht auch keinen Unterschied, wenn die Nachbarn informiert sind.

Feste und Partys in der Mietwohnung - Mieter müssen sich an Ruhezeiten halten

Tatsächlich ist es so, dass Mieter das ganze Jahr hindurch gegenseitig Rücksicht nehmen müssen. 

Lärm durch Party, Fest - auch wenn man die Nachbarn informiert, sind Ruhezeiten verbindlich

Daran ändert sich auch nichts, wenn man im Hausflur mit einem Aushang die Nachbarn auf die Party aufmerksam macht, sie vielleicht sogar einlädt. 

Nachbarn sollte man trotzdem immer persönlich informieren und fragen, ob diese ausnahmsweise mal Verständnis aufbringen können, wenn es etwas lauter wird.

Was gilt an Silvester?
An Silvester Party machen, laut feiern

Mieter müssen beim Feiern von Festen und Partys Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen

Was oft nicht bedacht wird:

  • Kranke Menschen, alte Menschen, sind ruhebedürftig und empfindlich, auch Kinder.  
  • Und hellhörige Häuser, die den Lärm deutlich wahrnehmbar machen, gibt es häufig. 
  • Hilft die direkte Ansprache eines Nachbarn wegen einer Ruhestörung nicht, so kann eine Anzeige bei der Polizei gegen den Lärmverursacher erfolgen.
    Hausfriedensstörung - Vorgehen gegen Lärm, Störungen 

Im Haus geht es oft lauter zu - Feste und Partys der Nachbarn

Ist der Vermieter informiert, wiederholen sich Ruhestörungen, so ist dies ein wiederkehrendes Verhalten - der Hausfrieden ist gestört.

Das kann die Kündigung des Mietverhältnisses für Ruhestörer bedeuten, wenn der Vermieter die Ruhestörer aufgefordert hat, das störende Verhalten einzustellen.



Redaktion


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