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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Party, Fest in der Mietwohnung - ist mal mehr Lärm erlaubt?
Einmal im Jahr eine Party feiern - und da darf es lauter sein, ist ein Irrtum. Diese Meinung hält sich aber als hartnäckiges Gerücht - aber störender Lärm ist nicht erlaubt. Es macht auch keinen Unterschied, wenn die Nachbarn informiert sind.
Feste und Partys in der Mietwohnung - Mieter müssen sich an Ruhezeiten halten
Tatsächlich ist es so, dass Mieter das ganze Jahr hindurch gegenseitig Rücksicht nehmen müssen.
- Die Ruhezeiten bei Festen und Feiern sind einzuhalten, es gilt immer die Ruhezeit ab 22 Uhr.
- Sonntags und an Feiertagen gilt ganztägig die Ruhezeit, von 0 - 24 Uhr.
Lärm durch Party, Fest - auch wenn man die Nachbarn informiert, sind Ruhezeiten verbindlich
Daran ändert sich auch nichts, wenn man im Hausflur mit einem Aushang die Nachbarn auf die Party aufmerksam macht, sie vielleicht sogar einlädt.
Nachbarn sollte man trotzdem immer persönlich informieren und fragen, ob diese ausnahmsweise mal Verständnis aufbringen können, wenn es etwas lauter wird.
Was gilt an Silvester?
An Silvester Party machen, laut feiern
Mieter müssen beim Feiern von Festen und Partys Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen
Was oft nicht bedacht wird:
- Kranke Menschen, alte Menschen, sind ruhebedürftig und empfindlich, auch Kinder.
- Und hellhörige Häuser, die den Lärm deutlich wahrnehmbar machen, gibt es häufig.
- Hilft die direkte Ansprache eines Nachbarn wegen einer Ruhestörung nicht, so kann eine Anzeige bei der Polizei gegen den Lärmverursacher erfolgen.
Hausfriedensstörung - Vorgehen gegen Lärm, Störungen
Im Haus geht es oft lauter zu - Feste und Partys der Nachbarn
Ist der Vermieter informiert, wiederholen sich Ruhestörungen, so ist dies ein wiederkehrendes Verhalten - der Hausfrieden ist gestört.
Das kann die Kündigung des Mietverhältnisses für Ruhestörer bedeuten, wenn der Vermieter die Ruhestörer aufgefordert hat, das störende Verhalten einzustellen.
- Wer sich nicht an ein pflegliches Miteinander hält, keine Rücksicht nimmt, der riskiert sogar die fristlose Kündigung:
Abmahnung des Vermieters - welche Folgen kann sie haben?
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