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Ratgeber Untervermietung
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Silvesterparty - Lärm kann eine Ruhestörung sein
Für rauschende Feste und laute Partys gibt es auch an Silvester keine gesetzliche Erlaubnis. Man ist auf das Wohlwollen der Nachbarn angewiesen, wenn man keine Probleme als Ruhestörer bekommen möchte.
Silvesterparty in der Mietwohnung - an Silvester darf es laut sein - stimmt das?
Viele meinen, dass es erlaubt ist, an Silvester mal laut zu sein, so richtig eine Party in der Wohnung feiern zu dürfen. Das ist aber nicht so! Es gelten auch an Silvester Ruhezeiten:
Allgemein übliche Ruhezeiten.
- An Silvester ist die nachbarschaftliche Toleranz in Sachen Lärm oft größer, wird auch starker Lärm oft akzeptiert.
- Wer aber z.B. wegen Krankheit Ruhe braucht, der wird kein Verständnis für eine laute Silvesterparty haben.
Auch zum Jahreswechsel muss man daher die Hausordnung, das Landesimmissionsschutzgesetz und die ggf. regelnden Verordnungen der Gemeinden und Städte am Wohnort beachten.
Achtung:
In Kurorten, in der Nähe von Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen usw. können besondere Regelungen zum Lärmschutz gelten.
Was gilt an Silvester in Bezug auf Zimmerlautstärke und Nachtruhe?
- Ab 22.00 Uhr ist die Zimmerlautstärke einzuhalten und die Nachtruhe gilt - je nach der örtlichen Regelung - bis 6 oder 7 Uhr früh am nächsten Tag:
Zimmerlautstärke - was ist das, wann liegt eine Ruhestörung vor?
Fazit:
Die allgemein anzutreffende Meinung, dass es an Silvester schon mal lauter sein darf, jeder Mieter doch sowieso einmal im Jahr ein Fest feiern kann, und es dabei mal lauter sein darf, ist falsch!
Silvesterparty - Beschwerde wegen Lärm von der Feier der Nachbarn
Ob eine Beschwerde sinnvoll ist - das ist vom Einzelfall abhängig.
Der Krach von der Straße, durch das Zünden von Böllern und Raketen, kann vielfach lauter sein als der Lärm von einer Party aus der Wohnung nebenan.
Nachtruhe an Silvester - Lärmbelastung ist durch Böller und Raketen sowieso hoch
Die Nachtruhe gilt auch an Silvester, ab 22 Uhr. Wer dann die Polizei wegen einer Ruhestörung ruft, der wird, wenn es sich nicht um unzumutbaren Lärm handelt, kaum Unterstützung finden.
Und je nach örtlichen und allgemeinen Bestimmungen: Kracher und Feuerwerk dürfen am 31. Dezember von 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr gezündet werden - diese Lärmbelastung ist sowieso hoch.
Lärm durch Kracher, Böller, Raketen - das ist Tradition an Silvester
- Am 31. Dezember ist das Böllern in der Regel von 0 Uhr bis zum 01.01. um 01 Uhr früh erlaubt.
- Aber es können Gemeinden Ausnahmen erlassen.
In Berlin darf bisher am 31.12. von 18 Uhr bis zum 01.01. 7 Uhr früh geböllert werden - allerdings sind künftig Sonderzonen für das Böllern geplant. - In einer Gemeinde (z.B. in einem Kurort) oder in der Nähe eines Krankenhauses oder Altenheimes gilt sowieso ein generelles Verbot. Auch in der Nähe von historischen Gebäuden ist das Abschießen von Raketen und Böllern nicht zulässig
- Der 01.01. ist ein gesetzlicher Feiertag. Mit dem Feiern sollte man es nicht zu bunt treiben, zu laut sein.
Sich gestört fühlende Nachbarn sollten sich fragen, ob man etwas mehr Lärm nicht aushalten kann.
Was ist lauter, die Feier der Nachbarn oder das Feuerwerk von der Strasse?
Wenn ins neue Jahr geböllert wird, dann tritt die Lautstärke von einem Fest der Nachbarn meist in den Hintergrund, wird von dem Lärm auf der Straße oft sogar übertroffen.
- Man kann man dann kaum noch von einer Ruhestörung aus einer benachbarten Wohnung sprechen, denn der Krach von der Straße ist oft wesentlich lauter, als der von einer Feier von nebenan.
Insofern machen Beschwerden keinen Sinn, denn es gilt sozusagen eine erweiterte Toleranzgrenze.
Brauchen kranke Menschen in Ihrem Haushalt Ruhe, so bitten Sie Ihre Nachbarn um Rücksicht. Die gegenseitige Rücksichtnahme sollte sowieso selbstverständlich sein.
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