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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Mietermodernisierung - Vereinbarung zum Umbau der Wohnung
Wollen Mieter selbst die Wohnung modernisieren, Umbauarbeiten durchführen, um die Wohnung praktischer oder bequemer zu gestalten, dann ist dafür die Zustimmung des Vermieters erforderlich, wenn diese Arbeiten mit Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, es sich um eine bauliche Veränderung handelt.
Erlaubnis für Einbaumaßnahmen, Umbauten in der Wohnung vom Vermieter
Es ist zu klären: wann handelt es sich um eine bauliche Veränderung, welche Maßnahmen sind das? Beispiele haben wir hier erfasst:
Erlaubnis vom Vermieter für Einbauten, Umbauarbeiten in Wohnung
Anspruch des Mieters für Modernisierung der Wohnung wegen behindertengerechtem Umbau
Auf die Zustimmung des Vermieters haben Sie Anspruch, wenn Sie eine behinderten- oder altersgerechte Umgestaltung planen
Mietwohnung behindertengerecht umbauen - Zustimmung Vermieter
- Durch § 554 BGB haben Mieter jetzt auch einen erweiterten Anspruch auf Durchsetzung bestimmter baulicher Maßnahmen gegenüber ihrem Vermieter:
Durchsetzung von baulichen Veränderungen der Wohnung als Mieter
Umfang der Mietermodernisierung - Vereinbarung mit Vermieter schließen
Eine Vereinbarung mit Ihrem Vermieter über die Modernisierung sollten Sie in jedem Falle treffen, immer schriftlich. Darin sollten Sie möglichst regeln,
- dass der Vermieter die Arbeiten bzw. Einbauten ausdrücklich genehmigt.
- Unerlaubte Bauarbeiten können nämlich ein Kündigungsgrund sein, sogar für eine fristlose Kündigung.
Mietermodernisierung - Inhalte einer Erlaubnis, Vereinbarung mit dem Vermieter
Welche Arbeiten werden ausgeführt?
Wer führt die Arbeiten durch (Handwerker, Fachfirmen, Sie selbst)?
Zahlt Ihr Vermieter einen Kostenbeitrag?
Sind die Umbauten bei Auszug zu entfernen (Rückbauverpflichtung), oder bleiben diese in der Wohnung?
Dürfen die Einbauten beim Auszug mitgenommen werden (Wegnahmerecht)?
Auszug - Einbauten des Mieters am Ende des Mietvertrags
- Wenn die Umbauten oder Einbauten bei Auszug in der Wohnung verbleiben sollen:
Erhalten Sie einen Ablösebetrag, Entschädigung?
Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau? - Wenn der Vermieter die Arbeiten bzw. Einbauten nachweislich erlaubt hat, dann kann Mieter für die Umbauten, Einbauten bei Aufgabe der Wohnung eine Entschädigung zustehen - dies ist immer am Einzelfall zu prüfen.
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