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Angefragter Suchbegriff: Telefax

Es wurden 11 Suchergebnisse gefunden:

Die Kündigung eines Mietvertrages für die Mietwohnung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist durch FAX-Schreiben an den Vermieter reicht nicht aus.  Ein rechtzeitig abgesandtes FAX hat keine rechtliche Wirkung für die Einhaltung, Beginn einer

Ein Fax (Telefax) kann als Beweis gewertet werden, dass der Adressat eine konkrete Mitteilung übr einen Sachverhalt, das Schreiben empfangen hat. Streitigkeiten - nachweisen, dass ein Empfänger die Nachricht erhalten hat, geht das

Versenden Mieter einen Brief per FAX, dann ist dies kein sicherer Beweis dafür, dass der Brief beim Empfänger angekommen, dies zu beweisen ist. Fax-Protokoll - Sendebericht ist kein eindeutiger Beweis für eine erfolgte Zustellung  Kommt

Mietvertrag für Wohnung - Abschluss mit E-Mail, per FAX Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass der Abschluss eines Mietvertrages einer bestimmten Form genügen muss. Daher ist der Abschluss des Mietvertrags für eine Wohnung per Mail oder Fax möglich - aber es ist darauf zu achten, dass der

Es ist ein häufiger Irrtum, dass man einen Untermietverttrag per FAX kündigen kann.  Das gilt für den Untermieter, natürlich auch für den "Untervermieter", den Hauptmieter der Wohnung. Kündigung Untermietverhältnis per FAX als Untermieter ist nicht ausreichend,

In der Kündigung des Mietvertrages sollten ausdrücklich die Worte „Kündigung“ oder „ich kündige / wir kündigen" stehen.  Mieter können auch einen Rechtsanwalt beauftragen den Mietvertrag zu kündigen. Diesem müssten Sie dazu eine

Manche Erklärungen müssen nach dem Gesetz in Textform abgegeben werden. Anforderungen an die Textform im Mietrecht - welche sind das? Die Textform ist erfüllt, wenn die Erklärung lesbar ist und die Person des Erklärenden nennt und auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben

Es kommt darauf an, wann Sie die Heizkostenabrechnung und / oder Abrechung für Warmwasserkosten erhalten haben. Wenn Sie das nicht genau notiert haben, gehen Sie zunächst einmal von dem Datum aus, das auf der Abrechnung steht - früher


Bei der Berechnung der Einwendungsfrist (Frist zum Widerspruch) kommt es darauf an, wann Sie die Betriebskostenabrechnung erhalten haben. Wenn Sie das nicht genau notiert haben, gehen Sie von dem Datum aus, das auf der Abrechnung steht -

Im Prozess, Streit vor Gericht, kommt es meist darauf an, beweisen zu können, wie etwas abgelaufen ist, was wann wie vorgefallen ist, ob und wann die Gegenseite einen bestimmten Brief erhalten hat (oder auch ob und wann Sie selbst