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Kündigung Mietvertrag der Mietwohnung mit Telefax 

Die Kündigung eines Mietvertrages für die Mietwohnung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist durch FAX-Schreiben an den Vermieter reicht nicht aus. 

  • Ein rechtzeitig abgesandtes FAX hat keine rechtliche Wirkung für die Einhaltung, Beginn einer Kündigungsfrist, da es an den formellen Voraussetzungen fehlt. 

Mietvertrag mit Fax kündigen - formelle Voraussetzungen nicht erfüllt - Kündigung unwirksam

  • Haben Sie nur ein FAX abgeschickt, dann müssen Sie unbedingt die Kündigung mit einem von allen Mietern persönlich unterschriebenen Brief nachholen, 
  • beziehungsweise das FAX unterschreiben und dem Vermieter (als Brief) zustellen.
    Für die Kündigung ist eine vom Mieter (allen Mietern) persönlich unterschriebene Kündigung für die Wirksamkeit erforderlich.
    Nur mit der handschriftlichen Unterschrift werden die Formerfordernisse erfüllt
    Dies ist gesetzlich geregelt, in Â§ 568 BGB in Verbindung mit § 126 BGB.
  • Verzögert sich die fristgerechte Zustellung der originalen Kündigung, so kann dies im Ergebnis zur Verlängerung der Kündigungsfrist führen.
  • Die unterschriebene Kündigung muss dem Vermieter rechtzeitig zugehen, damit sich die Kündigungsfrist nicht unnötig verlängert. 
  • Denken Sie daran, dass Sie beweisen können, dass und wann der Vermieter Ihre Kündigung erhalten hat:
    Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe 
    Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig 

Kündigung eines Mietvertrages per eMail - keine Wirksamkeit, Kündigung ist unwirksam

Das vorstehende gilt auch für eine Kündigung per eMail. Da auch eine eMail keine persönliche Unterschrift trägt, wird sie nicht wirksam. Weitere Einzelheiten:
Kündigung des Mietvertrages per E-Mail, reicht das?

Hinweis


Müssen mehrere Mieter kündigen, und soll dies ein Mieter für alle anderen machen, so müssen demjenigen der handeln soll, Originalvollmachten vorliegen, die dann auch einem Kündigungsschreiben an den Vermieter beigefügt werden müssen:
Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese?

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Redaktion


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