Logo

Suchergebnis

Angefragter Suchbegriff: stillschweigend

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Betriebskosten sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. In der Praxis vereinbaren die Mietvertragsparteien jedoch in der Regel, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Für eine wirksame Umlage auf den Mieter muss geregelt

Ein fremder Name am Briefkasten des Mieters bedeutet für Vermieter ein Hinweis auf eine Untervermietung der Wohnung. Liegt keine Erlaubnis des Vermieters für die Untervermietung vor, dann darf der Vermieter von seinem Mieter Auskunft

Bei Wohnungen im Mehrfamilienhaus, einer Wohnanlage, gilt ein vorhandener Garten nur dann als mitvermietet, wenn dies im Mietvertrag steht bzw. zwischen Mieter und Vermieter ausdrücklich vereinbart ist. Ist aber trotzdem die Nutzung des