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Angefragter Suchbegriff: hochbeete

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Die Bepflanzung eines Balkons durch Mieter gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch  der Wohnung. Daher kann auch Gemüse auf Balkonen gepflanzt werden, wenn sich dies in einem üblichen, normalen Rahmen bewegt.  Es kommt aber vor, dass

Wer seinen Balkon genießen will, wird ihn nach dem Winter und auch öfter im Verlauf eines Jahres mal reinigen, und vielleicht Blumenkästen frisch bepflanzen.  Rücksicht gegenüber den Nachbarn ist dabei angesagt. Putzen des Balkons der

Mieter dürfen Blumenkästen und Blumentöpfe auf ihrem Balkon aufstellen und anbringen, wenn diese keine Unfallgefahr darstellen.  Töpfe auf dem Boden sind ohne weiteres möglich, aber andere Aufstellungen auf der Balkonbrüstung müssen

Wollen Sie als Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz anbringen wollen, so kann es erforderlich sein zuvor eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Balkone sind oft von einem durchbrochenen oder durchsichtigen Geländer umgeben.

Ein vom Mieter auf dem Balkon platzierter Baum muss möglicherweise entfernt werden, wenn er zu groß geworden ist. Balkon ist mit der Wohnung mitvermietet Ein von der Wohnung aus zugänglicher Balkon ist mitvermietet. Mieter dürfen also auch diese