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Angefragter Suchbegriff: mieteranspruch

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Kurze Verjährung - Ansprüche des Mieters können schnell verjähren Einige Ansprüche, die man als Mieter hat, verjähren schon nach sechs (6) Monaten. Wenn sich der Vermieter auf Verjährung berufen kann, können Sie als Mieterin oder Mieter die entsprechenden Ansprüche meist überhaupt nicht mehr

Verjährung - Es gibt keine einheitliche Verjährungsfrist für alle Ansprüche, die Sie als Mieter gegen Ihren Vermieter haben können, sondern je nach Art des Anspruchs laufen unterschiedliche Verjährungsfristen. Wenn eine solche Frist abgelaufen ist,

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Die Forderung gegen den Vermieter, auf Auszahlung eines Betriebskostenguthabens, verjährt meist drei Jahre nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung. Betriebskostenabrechnung für Mietwohnung ergibt Guthaben - keine Auszahlung Der

Dafür, dass die Wohnung Anschluss ans Internet bzw. auch ans Telefonnetz hat, ist der Netzbetreiber zuständig, mit dem der Anschlussinhaber einen Vertrag schließt. Es kommt aber auch vor, dass auf dem Grundstück oder im Haus das