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Angefragter Suchbegriff: überwachungskamera

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Das Anbringen von Kameras, auch von Kamera-Attrappen in einem Mietshaus, am Hauseingang, im Flur eines Hauses, auf Gemeinschaftsflächen (auch Müllstandsflächen) usw. bedeutet immer einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter.

Es gehört zur üblichen und zulässigen Nutzung der Wohnung, dass Mieter kleinere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Einbrechern durchführen, z.B. ein Sicherheitsschloss in die Wohnungstür einbauen.  Aber Maßnahmen, die eine bauliche Änderung sind, dürfen

Videoaufnahmen, Kameras und auch die Installation von Kamera-Attrappen sind bei Mietshäusern nur ausnahmsweise zulässig, auch im Eingangsbereich des Hauses. Persönlichkeitsrecht - Videoaufnahmen, Kamera nur mit Einwilligung der Mieter Es gehört

Bringt der Vermieter im Treppenhaus eine Videokamera an, weil dort häufig Müll herumliegt, so kann das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mieter sein. Herumliegender Müll im Treppenhaus kann Vermieter oder Verwalter auf die Idee bringen, dort eine

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit 2015 deutlich gesunken, aber im Jahr 2018 wurden immer noch 97.504 Fälle in Sachen Wohnungseinbruch registriert. Besonders in der Urlaubszeit kommt es zu vermehrten Einbrüchen. Einbruchsicherung