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Durchführung von Maßnahmen zum Einbruchschutz für Mietwohnung

Es gehört zur üblichen und zulässigen Nutzung der Wohnung, dass Mieter Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Einbrechern durchführen, z.B. ein Sicherheitsschloss in die Wohnungstür einbauen.

Einbruchschutz - Tür, Fenster der Mietwohnung einbruchsicher machen

Für bauliche Veränderungen im Rahmen beabsichtigter Maßnahmen für einen verbesserten Einbruchschutz ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich.

Maßnahmen zum Einbruchschutz, die eine bauliche Veränderung sind, dürfen Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht durchführen:
Musterbrief - Erlaubnis für Umbauten, Einbauten vom Vermieter 

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • die Wohnungstür ausgetauscht werden soll, 
  • wenn Fenster getauscht werden sollen,
  • Anbringung von Gittern,
  • wenn Balkontüren erneuert werden sollen, etc.

Maßnahmen zum Einbruchschutz der Wohnung - Vermieter soll die Kosten übernehmen

Sie können versuchen, dass sich Ihr Vermieter an den Kosten beteiligt oder diese ganz übernimmt.

Tipp


Genehmigt der Vermieter, dass Sie auf eigene Kosten Sicherungsmaßnahmen durchführen:

Prüfen Sie, ob die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Fördermittel, Zuschüsse gewährt.
Maßnahmen für Schutz vor Einbruch - Förderung, Zuschuss für Mieter

    Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch - Genehmigung einer baulichen Veränderung

    Wenn Zweifel bestehen, ob Ihre geplanten Sicherungsmaßnahmen in die Substanz der Wohnung eingreifen, dann sollten Sie die Erlaubnis des Vermieters zur Durchführung einholen.

    Die Sicherungsmaßnahmen gegen Einbrecher sind eine bauliche Veränderung

    Für Sicherungsmaßnahmen, die in die Bausubstanz eingreifen, muss immer die Erlaubnis des Vermieters vorliegen.

    • Ein Anspruch zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen besteht nicht, wenn die beabsichtigte bauliche Veränderung dem Vermieter nicht zumutbar ist.
    • Der Vermieter kann im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung die Zahlung einer zusätzlichen Sicherheit für den Rückbau am Mietvertragsende verlangen.
      Vermieter will zusätzliche Kaution für Einbauten, Umbauten vom Mieter 

    Mieter haben Anspruch auf Genehmigung von Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch

    Gemäß § 554 BGB kann für Mieter der Anspruch bestehen, dass der Vermieter die Zustimmung für Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch erteilt, wenn die Sicherungsmaßnahmen für den Vermieter zumutbar sind.
    Gibt der Vermieter die Zustimmung nicht, so können Mieter ihren Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen und dann auf eigene Kosten Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen.
    Anspruch des Mieters auf bauliche Veränderungen

    • Die (gerichtliche) Durchsetzung von Sicherungsmaßnahmen bedarf einer rechtlichen Beurteilung - der Einzelfall ist genau zu prüfen.

    Schutz vor Einbruch - neue Tür als Sicherungsmaßnahme gegen den Vermieter durchsetzen

    Mieter haben gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch, dass dieser als Maßnahme zum Schutz vor Einbrechern den Austausch der Wohnungstür gegen eine besser gesicherte auf eigene Kosten durchführt.

    Neue Wohnungstür als Schutz vor Einbrechern in die Mietwohnung einbauen - Vorsicht!

    In einem gerichtlich entschiedenen Fall hatte ein Mieter eine einbruchshemmende Tür eingebaut.

    Für den Einbau war zuvor die Zustimmung eingeholt worden, damit die bisherige Tür durch eine neue einbruchshemmende DIN-Eingangstür ersetzt werden konnte. 

    Die Tür, die der Mieter sich dann ausgesucht hatte, passte allerdings nicht in den Türausschnitt. 

    Der Türausschnitt wurde mit der Betonsäge vergrößert - dies gefährdete die Statik des Hauses.

    • Die Kündigung des Mietverhältnisses war die Folge und das mit dem Fall befasste Gericht bestätigte die Kündigung durch den Vermieter.

    Einbruchshemmende Tür für die Wohnung als Modernisierungsmaßnahme

    Wenn der Vermieter eine einbruchhemmende Tür einbaut, oder auch sonstige Maßnahmen für den Einbruchschutz durchführen möchte, dies als Modernisierungsmaßnahme angekündigt hat, so ist dies eine Wohnwertverbesserung, die zu einer Mieterhöhung führt.

    Einbau eines Querriegelschlosses in Eingangstür der Wohnung als Sicherungsmaßnahme

    Der Einbau eines Querriegelschlosses kann, je nachdem wie ein örtliches Gericht dies sieht, und auch je nachdem wie aufwändig der Einbau im Bereich der Wohnungseingangstür ist, eine bauliche Veränderung sein.

    • Es ist daher sinnvoll für den Einbau eines Querriegelschlosses die Genehmigung des Vermieters zu haben.

    Rückbau für die vom Mieter eingebauten Einbruchsicherungen am Mietvertragsende

    Es kann sein, dass der Vermieter an Ende des Mietvertrags für die Wohnungsrückgabe die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, den Rückbau der durch den Mieter erfolgten Sicherungsmaßnahmen fordert.
    • Es sollte mit dem Vermieter daher idealerweise vereinbart werden, dass ein Rückbau nicht erfolgen muss und vielleicht ist der Vermieter sogar bereit, die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen dann zum Zeitwert zu übernehmen.

    Sicherheit der Mietwohnung erhöhen - Maßnahmen des Mieters für Einbruchschutz

    Nicht unter eine bauliche Veränderung fallen z.B. folgende Maßnahmen: 

    • Normales Schloss gegen Sicherheitsschloss tauschen
    • Stangenschloss einbauen 
    • Fenstergriffe, Balkontürgriffe gegen abschließbare Griffe tauschen (alte Griffe aufheben!)
    • Bewegungsmelder installieren
    • Simulation eines laufenden Fernsehers mit entsprechender Technik und Zeitschaltuhr
    • Anschalten des Radios oder Licht über eine Zeitschaltuhr steuern
    • Alarmanlage innerhalb der Wohnung einbauen
    • Ãœberwachungskamera in der Wohnung anbringen
    • Türspion in die Wohnungseingangstür einbauen. 

      Achtung:
      In bestimmten Fällen (z.B. sehr hochwertige Eingangstür) muss der Vermieter keine Zustimmung für den Einbau eines Türspions in die Wohnungstür erteilen.

    Tipp


    Kostenlose Informationen, was kann man zum Schutz vor Einbrechern unternehmen, bietet die Polizei bundesweit in ihren Beratungsstellen und vielfach sind auch Besuche in der Wohnung von Polizeibeamten möglich, die hinsichtlich umzusetzender Maßnahmen vor Ort beraten.

      Modernisierungsvereinbarung für Durchführung von Maßnahmen zur Einbruchsicherung

      Es ist möglich, dass Mieter und Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung treffen, worin die Einzelheiten des Einbaus, der entstehenden Kosten und die künftige Mieterhöhung geregelt sein können. 

      Dadurch kann ggf. erreicht werden, dass eine Mieterhöhung geringer ausfällt oder der Vermieter sogar gar keine verlangt, der Vermieter ggf. auch bauliche Veränderungen, Eigenmaßnahmen des Mieters erlaubt und am Mietvertragende auf einen Rückbau verzichtet.


      Redaktion


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