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Als Mieter Stangenschloss in die Tür der Mietwohnung einbauen

Kann man als Mieter einer Wohnung als Sicherungsmaßnahme ein Stangenschloss in die Eingangstür der Wohnung einbauen oder muss der Vermieter den Einbau zuvor genehmigen?

Mieter lässt Stangenschloss als Einbruchsicherung in die Wohnungstür einbauen

Nach einem Wohnungseinbruch sprach der Mieter den Vermieter an und bat um zusätzliche Sicherungen, weil auch die Haustür immer wieder mal offen stand. 

Der Vermieter reagierte nicht auf den Wunsch des Mieters für gewünschte zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, und der Mieter ließ schließlich selbst - fachmännisch - und auf eigene Kosten ein neues Sicherheitsschloss und ein Stangenschloss in die Tür seiner Mietwohnung einbauen. 

Vermieter möchte, dass das vom Mieter eingebaute Stangenschloss entfernt wird

Der Einbau gefiel dem Vermieter nicht. Er meinte, durch die auf unterschiedlicher Höhe angebrachten Schlösser sei nun die optische Einheitlichkeit bei den Wohnungstüren des Hauses gestört und er verklagte den Mieter auf Entfernung des Stangenschlosses. 

Stangenschloss erhöht die Einbruchsicherheit und muss nicht vom Mieter entfernt werden

Die Einbruchsicherheit werde durch den fachmännischen Einbau eines Stangenschlosses objektiv erhöht, so das Amtsgericht Berlin-Mitte.

  • Der Vermieter müsse daher den Einbau durch den Mieter dulden, wenn nicht ganz triftige sachliche Gründe dagegen sprechen.

Neues Stangenschloss in der Wohnungstür soll während der Mietzeit ausgebaut werden

Das Argument, dass eine Änderung des äußeren Bildes (unterschiedliche Höhe von Schlössern an den Türen) vorliege, sei nicht ausreichend, und der Mieter habe nicht erheblich in die konstruktive Substanz der Wohnung eingegriffen.

  • Daher könne der Vermieter während der Mietzeit nicht die Entfernung des Schlosses verlangen.
  • Das Gericht entschied in diesem Fall, dass ein vom Mieter an der Wohnungstür angebrachtes Stangenschloss während der Mietzeit nicht entfernt werden muss.
    Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies durch Urteil vom 4.10.2016 die Klage des Vermieters auf einen Rückbau, Ausbau des Stangenschlosses ab (Az. 14 C 103/16). 

Muss ein vom Mieter eingebautes Stangenschloss am Mietvertragsende ausgebaut werden?

Es könnte sein, dass am Ende der Mietzeit das Stangenschloss ausgebaut werden muss, weil der Vermieter den ursprünglichen Zustand fordert.
Es ist vorteilhaft, wenn für solche Einbauten eine Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen werden kann, damit zum Mietvertragsende kein Rückbau erforderlich wird - vernünftige Vermieter werden keinen Rückbau fordern.
Rückgabe der Wohnung an Vermieter - Ausbau, Rückbau Einbauten.



Redaktion


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