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KfW-Förderung - Zuschuss für Schutz vor Einbruch für Mieter

Es gibt - auch für Mieter - staatliche Förderung für Maßnahmen, die den Einbruch in die Wohnung erschweren. 

Schutz vor Einbruch für Mieter

Mieter können selbst - teilweise nur nach Zustimmung des Vermieters - Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch durchführen. Das betrifft z.B.

  • neue Schlösser an der Wohnungstür
  • Schlösser an den Fenstern
  • Türspion
  • Alarmanlage
  • Ãœberwachungskamera.

KfW - Fördermittel für Einbruchsicherung in Mietwohnungen für Mieter

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Fördermittel für die Finanzierung von Maßnahmen zur Erschwerung von Einbrüchen in Haus und Wohnung zur Verfügung. 

Maßnahmen gegen Einbruch als Mieter prüfen - Genehmigung vom Vermieter

Bauliche Änderungen dürfen erst nach Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden: 
Wohnungstür, Mietwohnung einbruchsicher machen 

Es lohnt sich, wenn sich Mieter zuvor z.B. bei einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle beraten lassen, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll sind.

Hinweis

Es kann ein Anspruch auf Zustimmung des Vermieters bestehen:
Modernisierung - Anspruch des Mieters auf bauliche Veränderungen

Kosten für Maßnahmen gegen Einbruch niedrig halten, Förderung als Mieter beantragen

Mieter können bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maß­nahmen zum Einbruch­schutz erhalten.

Hier können Sie den Zuschussantrag online stellen bei der KfW.

Hinweis


Vielleicht beteiligt sich Ihr Vermieter, ohne dass daraus eine Modernisierungsmaßnahme wird, die zu einer Mietsteigerung führt. 


Redaktion


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