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Angefragter Suchbegriff: Bienen

Es wurden 7 Suchergebnisse gefunden:

Wurde ein Hornissennest oder Wespennest z.B. direkt an Ihrem Fenster oder im Rollladenkasten gebaut, oder wenn sich ein Bienenschwarm im Bereich Ihres Balkons niederlässt, dann sollten Sie den Vermieter schnell informieren, damit dieser

Wespen, Hornissen und Bienen sind kein Ungeziefer - dennoch will man sie nicht in der Wohnung oder direkt vor dem Fenster oder auf dem Balkon haben. Wespen, Hornissen, Bienen können für Mieter, Bewohner eines Hauses eine Gefahr

Wenn Sie Ratten auf dem Grundstück, im Keller oder noch schlimmer, in Ihrer Mietwohnung bemerken,  dann müssen Sie sofort den Vermieter benachrichtigen und eine kurze Frist zur Beseitigung des Schädlingsbefalls setzen.  Hier finden Sie

Silberfischchen in der Wohnung können ein Grund für eine Mietminderung sein. Es kommt dabei immer darauf an, ob der Befall der Wohnung mit Silberfischen erheblich ist. Mietminderung wegen Silberfischen - Vermieter zur Mängelbeseitigung

Wenn Mieter merken, dass auf ihrem Balkon viele Wespen fliegen, feststellen dass sich in diesem Bereich ein Wespennest befindet (z.B. im Rollladenkasten), dann darf der Mieter sofort handeln, wenn von dem Wespennest eine akute Gefahr

Abrechnungsfrist: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Ansprüche aus der Betriebskostenanrechnung gegenüber dem Mieter angemeldet haben muss:

Ist es wirklich so, dass Mieter innerhalb einer ganz kurzen Frist, z.B., die Wohnung soll binnen einer Woche geräumt werden, Mieter aus der Mietwohnung ausziehen müssen? Atmen Sie zunächst einmal tief durch und prüfen Sie genau, welche