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Angefragter Suchbegriff: pfändungsschutz

Es wurden 4 Suchergebnisse gefunden:

Das Vermieterpfandrecht besteht nicht an Sachen, Gegenständen, die zu einer " normalen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung " gehören, oder zur Berufsausübung erforderlich sind.  Auch persönliche Gegenstände (Unterlagen, Dokumente)

Wegen bestehender Forderungen darf der Vermieter über das Vermieterpfandrecht Sachen verwerten, d.h. versteigern, verkaufen, um so Geld zur Deckung seiner Forderungen zu erhalten. Vermieterpfandrecht - nicht alle Gegenstände,

Der Vermieter hat an den Sachen, Eigentum des Mieters ein Vermieterpfandrecht.  Pfandrecht des Vermieters an Dokumenten, Fotos, persönlichen Sachen besteht nicht Aber persönliche Gegenstände (wie Kleidung, Dokumente, Fotos) sind

Eine Zwangsvollstreckung oder kurz Vollstreckung setzt grundsätzlich voraus, dass Sie von einem Gericht verurteilt wurden, dass also ein Gericht durch ein Urteil oder einen Beschluss bestimmt hat, dass Sie einen bestimmten Betrag zahlen müssen,