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Angefragter Suchbegriff: Mischmietverhältnis

Es wurden 15 Suchergebnisse gefunden:

Wenn Sie die gemieteten Räume einer Wohnung, ein ganzes Haus , gemäß Vereinbarung mit Ihrem Vermieter sowohl zu Wohnzwecken als auch zu Gewerbezwecken nutzen können, spricht man von einem Mischmietverhältnis. Beispiele für Mischnutzungen: -

Ob ein Mietverhältnis als Gewerbemietvertrag oder als Wohnraummietvertrag anzusehen ist, muss sorgfältig geklärt werden, im Zweifel gilt Wohnraummietrecht. Die Vertragsparteien entscheiden, ob Räume für gewerbliche Zwecke oder als Wohnraum

Ist eine Wohnung nicht zum Wohnen, z.B. für eine Büronutzung überlassen worden, dann gilt nicht das Wohnraummietrecht. Das betrifft den Fall, dass ausdrücklich Gewerberäume vermietet werden, aber auch den Fall einer Überlassung der

Werden Räume, die eine typische Wohnraumausstattung haben, für Büro und Wohnzwecke vermietet, kann ein Wohnungsmietvertrag (Wohnraummietvertrag) vorliegen. Für welchen Zweck Räume vermietet werden, bestimmen die Vertragsparteien

Die Vertragsparteien vereinbaren den Vertragszweck und dieser wird normalerweise im schriftlichen Mietvertrag ausdrücklich festgelegt:  Inhalt schriftlicher Mietvertrag - was muss mindestens geregelt sein?  .  Ob ein Haus, eine Wohnung oder

Eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung, d.h. dass in der Wohnung gewohnt, in Teilen der Wohnung aber auch gearbeitet wird, ist möglich. Mieter sollten die Erlaubnis für eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung haben Die

Ist im Mietvertrag für eine Wohnung vereinbart, dass der Mieter die Wohnung laufend als Ferienwohnung vermieten darf, dann kann das dazu führen, dass für den Mieter der Wohnung kein Kündigungsschutz mehr besteht. Mietvertrag zur

Zum Thema Gewerbeausübung, beruflich arbeiten in der Mietwohnung finden Sie hier Artikel zum Thema. Als Mieter in der Wohnung freiberuflich arbeiten - Erlaubnis des Vermieters Freiberufliche Tätigkeit in der Wohnung - unerlaubte Nutzung?      

Wenn Sie Ihre Mietwohnung nicht ausschließlich zu Wohnzwecken, zum Wohnen nutzen oder zukünftig auch zu anderen Zwecken nutzen wollen, ist folgendes zu beachten: Zuerst kommt es darauf an, um welche Nutzungsweise es geht, um freiberufliche oder

Eine gewerbliche oder auch nur teilgewerbliche Nutzung Ihrer Mietwohnung ist ohne Erlaubnis des Vermieters selten zulässig.   Eine solche Erlaubnis ist nur in Ausnahmefällen zu erwarten. Ein Anspruch des Mieters auf die generelle Erteilung der Erlaubnis

Ist Wohnraum vermietet, gibt es grundsätzlich Kündigungsschutz: Der Vermieter kann nicht einfach kündigen, weil ihm dies passt, oder um eine höhere Miete durchzusetzen. Kein Kündigungsschutz für Mieter, wenn eine schwere

Wird bei Vermietung einer Wohnung vereinbart, dass der Mieter die ganze Wohnung an Feriengäste vermieten darf, dann kann damit der Kündigungsschutz für Wohnraum wegfallen. Für Mieter von Wohnraum gelten besondere Regelungen,

Mietverträge über Wohnraum sind von Gewerbemietverträgen zu unterscheiden. Was gilt aber, wenn die Mietwohnung auch zum Arbeiten genutzt werden soll? In der Mietwohnung als Tagesmutter Kinder betreuen - erlaubte Nutzung?  Zum Beispiel,

Was vermietet ist oder vermietet werden soll, muss sich aus dem Mietvertrag ergeben. Es muss normalerweise klar im Mietvertrag stehen, welche Wohnung (Mietgegenstand, Mietsache) vermietet wird, die Lage der Wohnung muss genau bestimmt

Wurde im Mietvertrag für die Wohnung eine teilgewerbliche Nutzung vereinbart, so ist es möglich, dass hierfür ein Zuschlag zur Miete vom Mieter zu zahlen ist, der sogenannte Gewerbezuschlag.  Wohnnutzung der Mietwohnung muss die gewerbliche