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Nutzung Mietwohnung - andere Nutzung der Wohnung durch Mieter

Wird die Mietwohnung nicht ausschließlich zu Wohnzwecken, zum Wohnen von Mietern genutzt, oder soll die Wohnung künftig auch zu anderen Zwecken genutzt werden, dann müssen Mieter manches beachten.

Mieter beabsichtigt andere Nutzung der Wohnung - Erlaubnis für eine andere Nutzung

Zuerst kommt es darauf an, um welche Nutzung es geht. Einzelheiten ersehen Sie in den nachfolgenden Links zum beabsichtigten Nutzungszweck - welche Nutzung ist beabsichtigt? 

Die freiberufliche oder

gewerbliche oder

eine teilgewerbliche Nutzung. 

Die Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters nicht nur zum Wohnen nutzen ist riskant​​​​​​

Allgemein gilt für eine andere Nutzung einer Wohnung als zu Wohnzwecken (z.B. berufliche Zwecke), dass dies riskant ist und das Mietverhältnis gefährden kann. 

Unzulässige oder unerlaubte Nutzung der Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter

Eine nicht erlaubte Gewerbeausübung, beruflich in der Wohnung arbeiten, kann den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigen.
Erlaubnis des Vermieters - Beruf in der Wohnung ausüben
 

Nutzung der Wohnung für eine Untervermietung

Wird in der Wohnung nur gewohnt, soll aber eine Untervermietung erfolgen, oder wurde bereits untervermietet, so ist unbedingt zu beachten -
für eine Untervermietung gelten besondere Regeln:

Untervermietung – Einzug des Untermieters ohne Erlaubnis 



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