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Vertrag zugunsten Dritter - Bedeutung für Wohnungsmietvertrag

Ein Vertrag zwischen zwei Parteien kann die Wirkung haben, dass ein Dritter davon begünstigt wird, insbesondere auch Mieter eines Wohnungsmietvertrags.

Vertrag gilt meist nur zwischen den Vertragsparteien - Wirkung zugunsten Dritter möglich

Normalerweise begründet ein Mietvertrag nur Verpflichtungen zwischen den Parteien, die ihn geschlossen haben, beim Mietvertrag also zwischen Vermieter und Mieter. Aber ein solcher Mietvertrag kann Schutzwirkungen zugunsten weiterer Personen (Juristendeutsch: zugunsten Dritter, also nicht am Vertrag beteiligter Personen) haben, und es gibt auch Verträge, die unmittelbar den Inhalt des Mietvertrages verändern, so dass sich auch die Mieter darauf berufen können.

Wohnungsmietvertrag kann eine Schutzwirkung für Dritte haben

Wohnungsmieter haben durch den Wohnungsmietvertrag das Recht, die gemietete Wohnung, die Zugänge und alle zugehörigen Nebenflächen zu benutzen.

Wohnungsmieter dürfen aber auch ohne besondere Erlaubnis Familienmitglieder aufnehmen und Besuch empfangen. Die Verpflichtungen des Vermieters beziehen sich auch auf solche Personen.

Beispiel

Zum Beispiel haben Sie als Mieter einen mietvertraglichen Anspruch darauf, dass vom Vermieter das Treppenhaus nicht nur für Sie selbst gefahrfrei in Ordnung gehalten wird, sondern auch für Ihre Angehörigen und für Ihre Besucher.

Hier spricht man von der "Schutzwirkung für Dritte", den Ihr Mietvertrag hat.
Schaden - Geschädigter ist nicht Mieter

Allerdings müssten in einem solchen Fall möglicherweise die Mieter etwaige Ansprüche für die Besucher geltend machen, eine vorherige anwaltliche Beratung ist dringend zu empfehlen.

Der "echte" Vertrag zu Gunsten Dritter

Von einem "echten" Vertrag zugunsten Dritter spricht man dann, wenn sich der Dritte selbst auf die Vertragsregelungen berufen kann. In manchen Verträgen ist diese Drittwirkung ausdrücklich geregelt.

Aber auch ohne ausdrückliche Regelung kann sich die echte Drittwirkung aus der Auslegung des Vertrages ergeben.

Fördervertrag für öffentliche Förderung als Vertrag zugunsten Dritter

Wird einem Eigentümer / Vermieter öffentliche Förderung für Modernisierung und Instandsetzung gewährt, dann wird darüber meist ein Fördervertrag geschlossen.

  • Häufig sind in solchen Förderverträgen Regelungen über die Mietverträge des Hauses enthalten, z.B. darüber, wie hoch die Miete sein darf.

Solche Verträge, die von den Förderstellen mit dem Eigentümer geschlossen werden, sollen jedenfalls eine Schutzwirkung für die Mieter enthalten. Manchmal ist vorgesehen, dass nur die Förderstelle etwaige Verstöße beanstanden kann. Sind die Förderverträge aber gut formuliert, dann kann sich auch ergeben, dass es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter handelt, dass also die Mieter selbst sich gegen Verstöße - z.B. zu hohe Mieten oder bestimmte Mieterhöhungen wehren können.

Die Gerichte lassen sich oft nur sehr schwer davon überzeugen, dass ein Vertrag zugunsten Dritter vorliegt. Sie sollten, wenn es um einen solchen Fall geht, unbedingt rechtzeitig einen guten Rechtsberater in Anspruch nehmen!

Staffelmiete durch Fördervertrag verboten



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