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Scheidung - Entscheidung des Familiengerichts über die Mietwohnung 

Wenn Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sich streiten, sich nicht einigen können, wer die gemeinschaftliche Mietwohnung künftig bewohnen soll bzw. übernimmt, dann kann das Familiengericht wegen der Übernahme entscheiden.

Wohnung, Mietvertrag im Fall einer Scheidung übernehmen - Familiengericht kann entscheiden

  • Das Familiengericht kann einem der Partner die Wohnung zuweisen, und zwar sowohl im Falle einer Scheidung, § 1568a BGB, als auch im Falle des Getrenntlebens, § 1361b BGB.

Dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, ob beide Partner den Mietvertrag unterschrieben haben, oder nur einer von beiden. 

  • Das Familiengericht kann sogar - wenn besondere Gründe vorliegen (z.B. wegen im Haushalt lebender Kinder) - die Wohnung, die der eine Partner allein gemietet hat, dem anderen Partner zur Nutzung zuweisen.

Statt Entscheidung des Familiengerichts über die Mietwohnung - Einigung versuchen 

Meist ist es besser als die Gerichtsentscheidung, selbst eine Einigung zu finden.

  • Sind beide Partner einig, dass die gemeinschaftliche Wohnung aufgegeben werden soll, dann müssen sich beide anderweitig Wohnraum suchen, und dann muss der Vertrag für die gemeinschaftliche Wohnung gekündigt werden: 
    Kündigung des Mietvertrages - Unterschrift aller Mieter erforderlich  
  • Einigen sich beide Partner, wer von beiden die Wohnung behalten soll, dann kann das durch eine Mietvertragsänderung geregelt werden, an der beide Partner und der Vermieter beteiligt werden müssen: Ã„nderung des Mietvertrags jederzeit möglich 
  • Läuft es darauf hinaus, dass eine Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragt wird, dann können die Partner selbst eine Vereinbarung schließen, wer von beiden die Wohnung behalten soll: Scheidung - Wer bekommt Mietvertrag, wer übernimmt die Wohnung?  
  • Nach Rechtskraft der Scheidung können Sie diese Vereinbarung dem Vermieter vorlegen, der dann daran gebunden ist.

Vorläufige Zuweisung der Wohnung während des Scheidungsverfahrens

Auch solange ein Scheidungsverfahren noch nicht läuft, kann ein Partner die vorläufige Zuweisung der Wohnung beantragen. Für Verfahren beim Familiengericht sollten Sie frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, am besten bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die Erfahrung im Familienrecht haben.


Redaktion


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