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Bestellerprinzip ab 01.06.2015 - Makler scheitern vor Verfassungsgericht

  • Das Bundesverfassungsgericht lehnte am 27.05.2015 den Eilantrag zweier Makler gegen das Bestellerprinzip ab.

    Mittels diesem Eilantrag sollte die neue Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht gestoppt werden.

  • Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts haben die beiden Makler nicht ausreichend dargelegt, dass sie oder der gesamte Berufsstand durch das neue Gesetz wirtschaftlich bedroht seien.
  • Das Bestellerprinzip gilt von kommender Woche an, ab dem 01.06.2015.

Viel spricht dafür, dass auch in dem späteren Hauptverfahren die Angriffe der Makler erfolglos bleiben.



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