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Ratgeber Untervermietung
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Diskriminierung bei Wohnungssuche - Ausländer erhält Entschädigung
Ein Vermieter wurde verurteilt, an einen aus Afrika stammenden Wohnungsbewerber Entschädigung zu zahlen, weil die Wohnung nicht an Ausländer, sondern nur an Deutsche vermietet werden sollte.
Wohnungssuche - Diskriminierung von Ausländern ist verboten
- Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ausdrücklich verboten, dass Menschen wegen bestimmter Merkmale, z.B. Herkunft, Hautfarbe, benachteiligt werden.
Ungleichbehandlung, Diskrminierung im Mietrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Diskriminierung
Das gilt besonders für Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, und damit auch bei der Wohnungssuche, Bewerbung um einen Mietvertrag. Jeder Vermieter muss dieses Verbot respektieren.
Wohnungsangebot des Vermieters "nur an Deutsche" - Diskriminierung
Ein Vermieter inserierte eine Wohnung "nur an Deutsche". Ein aus Burkina Faso (Nordafrika) stammender Bewerber hatte sich dennoch beworben, wurde abgewiesen und erhob Klage.
Urteil auf Entschädigung: Klare Diskrminierung von Wohnungsbewerber nicht hinnehmbar
Vor Gericht gab der 81-jährige Vermieter an, er habe einmal Schwierigkeiten mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt.
"Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", entschied der Richter mit Urteil vom 10.12.2019, Amtsgericht Augsburg, Az. 20 C 2566/19.
- Wegen des klaren Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz (Gleichbehandlungsgesetz) muss der Vermieter nun dem Bewerber eine Entschädigung von 1.000 € zahlen.
Außerdem wurde dem Vermieter durch das Urteil untersagt, Inserate mit dieser diskriminierenden Formulierung erneut zu veröffentlichen (Unterlassungsurteil).
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