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Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
Es ist möglich, dass eine Landesregierung eine entsprechende Verordnung erlässt, womit die Umwandlung in Wohnungseigentum (Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen) von einer besonderen Genehmigung abhängig gemacht werden kann.
Millieuschutz - Schutz vor Umwandlung in Eigentumswohnungen in Erhaltungsgebieten
Der Umwandlungsschutz gilt allerdings nur in Gebieten, die als Erhaltungsgebiet zum Schutz der Bevölkerungsstruktur - sogenannter Milieuschutz - festgesetzt worden sind.
- In solchen Gebieten ist dann - wenn die ergänzende Verordnung der Landesregierung hinzukommt - die Umwandlung von Hauseigentum / Grundstückseigentum in Wohnungseigentum von einer besonderen vorherigen Genehmigung der Behörde abhängig.
Die Umwandlungsschutzverordnung hat unmittelbar keine Wirkung auf das Mietrecht.
Weil die Umwandlung in Wohnungseigentum die Gefahr der Eigenbedarfskündigung erhöht und oft zu umfangreichen Modernisierungen und deutlicher Mieterhöhung für betroffene Mieter führt, kann eine die Verordnung für Mieter günstig sein.
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